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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 76
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Ulrich Ecker - Organisation und Ablauf des Reichstags

sondern täglich auf ihren Brotbänken ihre Erzeugnisse
auszubieten hätten, und von den Bäckern auch
noch verlangte, die Erfüllung dieser Auflage eidlich
zu versprechen, ließen sich deren Wortführer,
Conrad Rogger und Laurentz Probst - in seiner Eigenschaft
als Zunftmeister selbst Ratsmitglied - vor
Räten und Gemeinde zur öffentlichen Äußerung
von „frevenlichen unnd unzüchtigen wort" hinreißen
. Umgehend setzte der Rat daraufhin Probst im
Martinsturm fest. Rogger entzog sich der Verhaftung
durch die Flucht aus der Stadt. Hierauf weigerten
sich die Bäcker nun aber, die Verhandlungen
überhaupt fortzusetzen. Einzelverhöre, mit
denen der Rat die Brotbecken unter Druck zu setzen
versuchte, führten nicht zur erhofften Aufweichung
des Widerstands. Aber auch der Rat blieb
hart. Zu guter Letzt scheint das Problem durch einen
Kompromiß gelöst worden zu sein, der beiden
Seiten erlaubte, das Gesicht zu wahren: Der Rat
verzichtete auf einen speziellen Eid, wies die Bäk-
ker aber auf ihren ohnehin jährlich am Schwörtag
zu Johannis dem neuen Bürgermeister geleisteten
Gehorsamseid hin, worin die Verpflichtung, „schaden
ze wenden unnd nutz ze fürdren", enthalten
war. Er weigerte sich auch, der Forderung der Bek-
ken nach permanenter Haltung eines städtischen
Kornvorrats zu entsprechen, aus dem die Bäcker
ihren Bedarf decken könnten. Andererseits kam er
den Bäckern insofern entgegen, als er anordnete,
daß von den Wirten, Köchen und Stubenknechten
künftig Brot nur noch an den Brotbänken, nicht
mehr aber in den „Häusern" gekauft werden dürfe
. Das Entgegenkommen, das in dieser Regelung
lag, wird deutlich, wenn man weiß, daß mit den
erwähnten Häusern die Backstuben einer ungeliebten
Konkurrenz der Brotbecken, nämlich der
„Hausfeurer", gemeint waren. Während die Brotbecken
Ware für den offenen Verkauf herstellten,
backten die „Hausfeurer" in Lohnarbeit mit vom
Kunden angeliefertem Mehl. Die Kundschaft der
„Hausfeurer" zu beschränken, begünstigte automatisch
den Absatz der Brotbecken und verringerte
deren Risiko, auf nicht verkaufter Ware sitzen zu
bleiben.90 Mit der „Einigung" zwischen Rat und
Brotbecken vom 6. April 1498 war allem Anschein

nach der entscheidende Schritt zur Lösung des
Notstandes getan worden. Das heißt aber nicht, daß
es weiterhin während der restlichen Reichstagszeit
nicht immer wieder Anlaß zu Klagen über Qualität
und Größe der Brote, sogar von Seiten des Königs
, gegeben hätte. Auch die Frage der Beschaffung
und Haltung von Kornvorräten war danach
zwischen Rat und Brotbecken immer noch ein strittiges
Thema.91

Gleich zu Beginn des Reichtags hatte der Rat
beschlossen, zur Sicherung der Versorgung die Einrichtung
weiterer Wirtschaften zuzulassen. Schon
am 20. September 1497 war „in disen löffen der
Zukunft des künges halb angesehen" der „Blidisser"
als erster dieser zusätzliche Wirte akzeptiert worden
.92 Es dauerte aber auch nicht lange, bis sich
die Notwendigkeit ergab, die Wirte zu ermahnen,
die Situation nicht auzunutzen. Am 29. September
1497 mußte der Rat die Wirte dazu anhalten, ihre
Gäste „erlich, früntlich unnd wol" zu halten und
besonders die Botschaften der Stände „tugenlich"
zu empfangen. Uberraschenderweise ist erst in der
Auflösungsphase des Reichstags wieder von Beschwerden
über die Wirte und von ihrer Maßregelung
durch den Rat zu hören. Den Wirten wurde
vorgeworfen, schlechtes Essen zu überhöhten Preisen
aufzutischen; auch Stallmiete und Hafer seien
zu teuer und immer wieder würden anreisende
Gäste abgewiesen. Der Rat drohte ihnen deswegen
Strafen an und stellte überdies den Entzug der Erlaubnis
zum Weinausschank in Aussicht, wenn die
Wirte weiterhin den Bürgern Wein verweigerten.93

Schon in der „abred unnd Ordnung" war die
Möglichkeit, daß es während des Reichstags zu einer
Mangelsituation bei Brennholz kommen könnte
, eingeräumt worden. Die deshalb beschlossenen
Vorsorgemaßnahmen, nämlich eine „gemein
fronung" aller Fronpflichtigen durchzuführen und
durch ein Mandat namens des Königs die Bauern
im Umland zur vermehrten Anlieferung von Feuerholz
anzuhalten, scheinen aber nur bedingt gewirkt
zu haben. Auf dem Höhepunkt des Reichstags
im Juli 1498, als sich in der Stadt gewiß auch
die größte Zahl von Besuchern drängte, reichte das
Angebot nicht mehr zur Befriedigung der Nach-

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