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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 78
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0080
Abb. 19 Erfolglos blieben die
Maßnahmen des Freiburger Rates
zur Eindämmung der neu auftretenden
Seuche der Blattern (Syphilis),
die während des Reichstags
in der Stadt um sich griff.
Darstellung eines Syphiliskranken;
Holzschnitt von Albrecht Dürer, 1496.

rückter Stunde Ein- oder Auslaß begehrten.97 Eine
Verstärkung der Wachen ordnete der Rat im März
1498 an, als das Kommen des Königs endlich absehbar
wurde. Während der Anwesenheit des
Reichsoberhaupts in der Stadt sollten zusätzliche
Wächter aufziehen, welche die Zunftmeister aus den
Reihen der Zünftigen zu bestellen hatten. Der Rat
erwartete von den Betroffenen, daß sie sich „gutwillig
" dazu zeigten.98 Zu einer Verschärfung der
Überwachung des Verkehrs an den Toren sah sich
der Rat Anfang Juni 1498 veranlaßt, als er bemerkte
, daß „vil unruw und übel" durch die Versammlung
von „mengerley volcks, bresthaftig lüt, nak-
kend und landsbuben mit halben hosen" in der Stadt
und vor den Toren erzeugt wurde.99 Den Wächtern
an den Toren wurden jeweils zwei Knechte
beigegeben, die sie bei der Aussperrung der genannten
Personengruppen unterstützen sollten.

Die „Landsbuben" sorgten in der Reichstagszeit
immer wieder für Aufregung. Argwöhnisch
beobachtete der Rat diese herrenlosen Herumtreiber
- wohl hauptsächlich beschäftigungslose Soldaten
-, die offenbar unangemessen - also der offiziellen
Kleiderordnung zuwider - bekleidet, vor
allem aber bewaffnet in der Stadt herumlungerten.
Nachdem eine Ermahnung Graf Adolfs von Nassau
an die „Landsbuben", sich „züchtig" zu verhalten
und das Waffentragen zu unterlassen, ergebnislos
verhallt war, glaubte sich die Stadt berechtigt
, nun ihrerseits durchzugreifen: Die Wirte wurden
angewiesen, die „Landsbuben" zu warnen, daß
„sy nit sollichermaßen schantlich mit kleidern, mit
messern unnd tegen uff der gassen ganngen"; Stadtknechte
sollten über die Einhaltung dieser Anordnung
wachen und Verstöße „nach gepür darumb
straffen". Zehn Tage später beschloß der Rat,
„Landsbuben", die bei ihren zahlreichen Schlägereien
aufgegriffen wurden, ins Gefängnis zu werfen
und ihnen nur Brot und Wasser zu geben, bis
„sy demütig werden".100 Ob diesem drastischen
Vorgehen dauerhafter Erfolg beschieden war, ist
nicht zu erkennen.

Kein Mittel fand die Stadt jedenfalls gegen die
Ausbreitung einer Krankheit, die am Ende des 15.
Jahrhunderts erstmals epidemieartig in Deutschland

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