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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 100
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0102
\ Wie Ctiflus m *ßMo ftctiitt 5

v4£>£. j Christus vor Pilatus.
Holzschnitt aus Mennels
„ Passion in form eins
gerichtshandels ".

Vereinbarung getroffen haben.53 1518 und 1519
widmete Mennel zwei seiner Schriften dem Großmeister
des Johanniterordens, was seine enge Verbindung
zu diesem Orden zeigt.54

Im Jahre 1503 widmete Mennel Maximilian I.
neuerlich eine ungedruckte lateinische Schrift mit
dem Titel „De signis portentis prodigiis" über Vorzeichen
und Wunder von der Sintflut bis zur Gegenwart
,55 womit er die Interessen des Königs besonders
ansprach.

Wahrscheinlich gegen Ende des Jahres 1503 promovierte
Mennel zum Doktor des kaiserlichen
Rechts56 (zuweilen nennt man ihn jedoch auch -
wohl unzutreffend - Doktor beider Rechte). Über
diese Umstände wissen wir nichts Näheres; insbesondere
schweigen auch die Freiburger Fakultätsakten
. Es kann daher die Möglichkeit nicht völlig
ausgeschlossen werden, daß Mennel ein sogenannter
Doctor bullatus gewesen ist, ein durch königliches
Privileg kreierter Doktor (ähnlich wie Zasius
ein durch königliches Privileg promovierter Magister
artium gewesen ist).57

Mennel wurde in der Folge, und zwar vor 1507
(vermutlich 1505), das 4. Ordinariat im Zivilrecht
an der Freiburger Juristenfakultät überwiesen.58
Allein über seine Lehrtätigkeit wissen wir so gut
wie nichts. Die einschlägigen Akten enthalten nichts
darüber. Daß er aber Mitglied der Fakultät gewesen
ist, geht aus einem Streit der Jahre 1505/06 hervor
. Die Fakultät hatte damals gegen Zasius die Statuten
geändert. In einem Beschwerdebrief des
Zasius werden Johannes Odenheim, Angelo de
Besutio, Jakob Mennel und Hieronymus Baidung
genannt, „qui tunc facultatis regentiam gesserunt".59
Gleichfalls 1505 war Mennel zum Rat seiner
königlichen Majestät bestellt worden. Sein Sold aus
diesem Amt betrug 50 Gulden jährlich, zahlbar aus
den Einkünften des Zinsmeisteramtes zu Hagenau.60
Die dadurch erfolgte ständige Bindung an den König
wurde die Grundlage für Mennels Tätigkeit als
Hofhistoriograph. Die Geschäfte für den König ließen
es wohl auch nicht zu, daß Mennel sich ordnungsgemäß
seiner juristischen Professur widmen
konnte. Mennel scheint zunächst tatsächlich seine
Ratsfunktionen als Jurist ausgeübt zu haben. Aber
auch als Rechtsberater der Stadt Freiburg ist er tätig
gewesen: Am 27. Februar 1507 bittet die Stadt
Freiburg den Statthalter in Ensisheim um Aufschub
in der Sache Günterstal, da ihr Vertreter Mennel
zum König geritten sei,61 vermutlich auf den
Reichstag nach Konstanz, wo Mennel am 27. Mai
1507 seine Vorrede zum Schachzabel schrieb.62
Gleichfalls um diese Zeit ist im Auftrag Maximili-

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