Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 122
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0124
Streitigkeiten
„ Wormser Handel"

Von den auf dem Freiburger Reichstag behandelten
Streitigkeiten nimmt der „Wormser Handel"52
den breitesten Raum ein. Im Streit standen weltliche
Rechte des Bischofs in der Stadt sowie der
Weinschank der Geistlichen. Der Ursprung des
Konflikts lag schon einige Jahre zurück. Im Jahr
1482 drängte Pfalzgraf Philipp das Wormser Domkapitel
, seinen Kanzler Johannes von Dalberg zum
neuen Bischof zu wählen. Die Stadt lag schon seit
Jahrhunderten mit der Familie Dalberg im Streit,
so daß diese Wahl Auseinandersetzungen zwischen
Stadt und Bischof befürchten ließ, zu denen es dann
auch umgehend kam. Der Bischof verlangte bei seinem
Diensteintritt die Einräumung verschiedener
Hoheitsrechte und die Aufhebung von bisher gegenüber
Geistlichen geltenden Beschränkungen,
worauf die Stadt nicht einzugehen bereit war. Durch
gezielten wirtschaftlichen und politischen Druck
des Pfalzgrafen und des Bischofs, der ja zugleich
sein Kanzler war, sah sich die Stadt gezwungen, den
Forderungen des Bischofs größtenteils nachzukommen
und sich zusätzlich - nach der Leistung eines
„Sühnegeldes" - gegen jährliche Zahlung in den
Schutz und Schirm des Pfalzgrafen zu begeben.
Durch die mit dem Vertrag verbundenen Mindereinnahmen
und die Mehrbelastung für den Schutz
und Schirm durch Pfalzgraf Philipp sah sich die
Stadt außerstande, ihre finanziellen Verpflichtungen
gegenüber dem Reich zu erfüllen, weshalb Kaiser
Friedrich III. auf die neu getroffenen Absprachen
aufmerksam wurde. Am 24. Dezember 1488
erteilte dieser der Stadt Worms ein Privileg, in dem
er den Status als Reichsstadt betonte, ihr das Recht
zur Gesetzgebung und Steuererhebung sowie die
hohe Gerichtsbarkeit zusprach. Da dieses Privileg
den Abmachungen zwischen Bischof und Stadt
widersprach, kam es zu einer Auseinandersetzung
vor dem Kaiser, in deren Folge dieser am 21. Mai
1489 alle seinem Privileg widersprechenden Verträge
aufhob. Der Stadtrat machte von dieser günstigen
Entscheidung noch keinen Gebrauch. 1493 kam
zusätzlich ein Streit um den Weinschank der Geistlichen
auf. Die Geistlichen führten ein Vielfaches

ihres Eigenverbrauchs an Wein zollfrei in die Stadt
ein und verkauften es dort weiter, was den städtischen
Weinhandel beeinträchtigte und dem Privileg
von 1488 widersprach. Der Bischof erhielt deshalb
eine weitere Ladung vor den Kaiser. Doch kam
es zu dem Termin nicht mehr, da Friedrich III. bald
darauf verstarb. Die Wormser erwirkten am 25.
August 1494 eine Bestätigung des Privilegs von
Maximilian und kündigten die Verträge mit dem
Bischof. Daraufhin klagte der Bischof vor dem
König. In Antwerpen trafen sich die Parteien vor
Maximilian, seinem Sohn Philipp und vielen Reichs-
fürsten. Der König übertrug alsbald die Verhandlungsleitung
dem Erzbischof Berthold von
Mainz, der mit den anderen Fürsten am 23. Dezember
1494 zugunsten des Bischofs urteilte. Die
Wormser protestierten vor dem König hiergegen.
Dieser übergab die Sache wieder an den Mainzer
Erzbischof und die anderen Fürsten, befahl jedoch
dem Bischof, von dem Urteil zunächst keinen Gebrauch
zu machen. Auf dem Wormser Reichstag
hatten die Bürger im März 1495 erneut Gelegenheit
, dem König ihre Klagen vorzubringen, doch
Maximilian vertagte die Verhandlungen. Nach der
Errichtung des Reichskammergerichts verklagte der
Bischof die Bürger bei dem neuen Gericht. Diese
erhielten eine Ladung, konnten ihr Erscheinen jedoch
hinauszögern, um ihre Sache in dem bisher
vor dem König eingeschlagenen Verfahren weiter
zu verfolgen. Der Bischof erlangte zwar eine Vorladung
der Stadt vor die Lindauer Reichsversammlung
1496/97. Doch da der König nicht
erschien, wurden die Verhandlungen ergebnislos
abgebrochen. Auf dem Freiburger Reichstag erklärte
sich Maximilian wegen der Reichsunmittelbarkeit
der Parteien noch einmal ausdrücklich für zuständig
; er wies den Reichstag an, beiden Parteien
zu gebieten, weder gegeneinander im unguten vorzugehen
noch zu prozessieren und ihnen einen Tag
in Freiburg zu setzen.53 Der Bischof beantragte die
Bestrafung der Stadt sowie den Abzug des
Kammergerichts, das inzwischen von Frankfurt
nach Worms verlegt worden war. Durch Vermittlung
wurden sich Stadt und Bischof im Prinzip einig
, den Domherren gefiel der gefundene Vergleich


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