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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 135
(PDF, 95 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0137
BERNHARD OESCHGER

VON DER „ÜBERFLÜSSIGKEIT
DER KLEYDUNG"
KULTURGESCHICHTLICHE ASPEKTE
DER POLICEYGESETZGEBUNG
DES FREIBURGER REICHSTAGS

Auf dem Freiburger Reichstag von 1498 wurde eine
Reihe von Rechtsverordnungen verabschiedet, die
wesentliche Lebensbereiche der frühneuzeitlichen
Gesellschaft im Heiligen Römischen Reich Deutscher
Nation verbindlich normierten. Sie waren
Bestandteil der sogenannten Policey, einer für das
Reich geltenden Gesetzesordnung, die von Kaiser
und Reich, den Landesherren und den Städten mittels
Verordnungen, Mandaten und Edikten erlassen
wurde.1 Unter „Policey" verstand man in erster
Linie einen allgemein gültigen Rechts- und
Handlungsrahmen, der Wohl und Ordnung eines
Gemeinwesens sichern sollte. Erst gegen Ende des
Alten Reichs ging dieser Begriff auf die mit der
Wahrung der Ordnung betrauten staatlichen Vollzugsorgane
über. Den nach dem Wormser und Freiburger
Reichstag vielfach überlieferten Policey-
ordnungen in deutschen Territorien mißt die
Rechtsgeschichte eine „Schlüsselfunktion... im Prozeß
der Formierung der europäischen Gesellschaft

in der Frühen Neuzeit zu: sowohl hinsichtlich der
Entstehung und Durchsetzung des „modernen"
Staats als auch bezüglich der sozialen Disziplinierung
der Bevölkerung und der Stabilisierung zivilisatorischer
Verhaltensstandards."2 Der nachfolgende
Überblick versucht, an ausgewählten Beispielen
der Freiburger Reichstagsverordnungen die
kulturgeschichtliche Dimension dieser weitreichenden
Gesetzesvorhaben zu beleuchten und ihren
prägenden Einfluß auf Alltag und Leben der Bevölkerung
aufzuzeigen.

Kleidung und Stand

Bereits auf dem Reichstag zu Worms 1495 hatten
die Reichsstände „der ubermessigen kleydung und
anderer unzimlichen köstlichkeit, auch von der
spilleut, betler und der zigeuner wegen... ein gemein
Ordnung durch daz Reiche" gefordert.3 Der Ruf
nach einer einheitlichen Reichskleiderordnung mag


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