Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 144
(PDF, 95 MB)
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Bernhard Oeschger-

kulturgeschichtliche aspekte

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v4^£. 9 Von dem grewlichenn Laster der Trunckenheit...
Titelholzschnitt zu Sebastian Francks Mahnschrift,

Augsburg 1528.

„Von dem unmenschlichen zutrinken"

Wiederholt beschäftigten sich die Delegierten der
Reichsversammlungen mit einem gesellschaftlichen
Verhaltensmuster, das in vielen deutschen Ländern
die Obrigkeit beunruhigte. Die Sitte des Zutrinkens
{Abb. 9) vollzog sich als eine Art Wettbewerb, bei
dem sich zwei oder mehrere Teilnehmer immer
wieder zum gleichzeitigen Austrinken ihrer Bieroder
Weingläser animierten. Vor allem Wein stand
oft in beträchtlichen Mengen an und mußte seine
Kundschaft finden. So befahl 1539 ein elsässischer
Junker seine Untertanen zweimal wöchentlich zum
„Frontrinken", um Platz im Keller für den neuen
Herbst zu erhalten.18 Wein blieb als Genußmittel
in der Regel für die höher gestellten oder vermögenden
Stände reserviert. Ein öffentliches Zutrinken
versprach deshalb die Möglichkeit, den verschwenderischen
Saufgelagen des Adels und der
besitzenden Bürger zumindest für eine gewisse Zeit
nachzueifern. Die Wormser Chronik berichtet von
einem „ziemlich säuischen" Fest anläßlich des
Reichstags von 1495, bei dem Edelleute derart hausten
und Wein verschütteten, „daß man hätt drin
mögen waten".19 Auch in Freiburg schritt der Rat
um 1500 gegen „mutwillige Trinker" ein.20 In Jahren
mengenmäßig großer Weinernten gab es viele
Tote und Opfer ausufernder Gelage zu beklagen.
Familien- und Kirchenfeste konnten existenzgefährdende
Ausmaße annehmen. Der Wein als Fest-
trunk hatte in vielen überlieferten Brauchbildern
wie Taufe, Hochzeit, Begräbnis, Patrozinium usw.
seinen angestammten Platz. Das Überschreiten tradierter
Formen, das Ausleben neuer, unkontrollierter
Verhaltensmuster, das Nichtbeachten standesmäßiger
Grenzen und Verhältnisse sollten die
Policeygesetze des Freiburger Reichstags wieder ins
Lot bringen. Doch nicht einmal das fortschrittliche
Regelwerk zur reinen Weinbereitung hat die
Zeitläufte überdauert.

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