Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 190
(PDF, 95 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0192
Abb. 4 Geschlechtertanz im
Rathaus zu München, 1568.

Nikolaus Solis,
Radierung, koloriert.

dem Schuhhaus mit einem geräumigen Festsaal als
„Dantz Hawss" eingerichtet worden, in dem wiederholt
„bürger tantz" gehalten wurden. Als besondere
Auszeichnung wurde an der Fassade eine
bis heute erhalten gebliebene Statue Maximilians I.
angebracht (Abb. 5 und 6), die jener Kaiserfigur
gleicht, welche seit 1530/32 auch das Kaufhaus in
Freiburg ziert.10

Ein besonderes Augenmerk verdienen die Tanzhäuser
in Koblenz und Köln. An der Mündung der
Mosel in den Rhein erstellte ab 1419 am Florinshof
die Stadt Koblenz ihr „neuwes Kaufe-und Danz-
haus, daz wir ind die Gemeyne kostelich ind
swerlich han doen buwen yn eyme gemeynen Nutze
, Hern, Ritterschaft etc. und vorder arm ind
rych".11 Das Untergeschoß diente als Warenlager,
der 25,3 x 12,8 Meter messende Saal im Obergeschoß
dem Tanzen.

Die Stadt Köln am Rhein leistete sich nach 1441
für Baukosten von 80000 Goldgulden den Luxus
eines „groissen koestlichen dantzhuys" mit einem
Saal im Obergeschoß, der gar 54,67 x 23,85 x 19,70
Meter maß und mit zwei beheizbaren Kaminen
auch für Tänze in der kalten Jahreszeit vorzüglich
ausgerüstet war. Benannt wurde dieses stattliche
Gebäude, in dem sich vielmals Könige und Kaiser
zum „Fürstentanz" einfanden (zum Beispiel 1520
Kaiser Karl V.), nach dem Rittergeschlecht der
Gürzenichs.

Vor dem Hintergrund dieser in Auswahl skizzierten
städtischen Tanzhäuser ist auch das nach
1497 in Freiburg geplante und errichtete „tantzhus
oder kornhus" einzuordnen.

Damit man sich eine Vorstellung machen kann
von der „Hoffart der Sessionen", dem Ränkespiel
von Rangordnungen, den zur Schau getragenen
Unterschieden der Mächtigen und des Besitzes, die
auch auf dem Tanzboden ausgetragen zu werden
pflegten, sei nach diesem Rundblick auf die Tanzhäuser
im Spätmittelalter ein Uberblick vermittelt
von der geübten Tanzpraxis während der Hof- und
Reichstage, die von Repräsentanten der Reichsstände
besucht wurden.

Solche „Tage" waren stets herausragende Feste
der höheren Stände, bei denen regelmäßig die sogenannten
„Abendtänze" stattfanden. Hierbei galt
es, daß Kaiser, Könige und Fürsten sich als die gesellschaftlich
musterhaften Repräsentanten ihres
Standes in der Rolle von Vortänzern bestaunen und
anerkennen ließen. In den Chroniken wird darüber
leider wenig ausführlich berichtet. Oft heißt es lediglich
, daß man „frölich" gewesen sei und
„tantzte", wozu Trompeter sowie Pfeifer aufspielten
. Auch kann man lesen: der Kaiser „hielt einen
tantz". Zu Zeiten Kaiser Friedrichs III. bestanden

Abb. j Brot- und Tanzhaus in Nördlingen.

190


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0192