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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 208
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0210
Pfeyl, der seit längerem für die Diözese tätig war
und neben liturgischen Büchern auch amtliche Ausschreiben
für Heinrich anfertigte, darunter einige
inhaltlich vergleichbare Dokumente. In den Bamberger
Hofkammerzahlamtsrechnungen - den Ausgabenbüchern
der bischöflichen Verwaltung - der
Jahre 1497/98 findet sich zu Nr. 1 folgender
Zahlungsbeleg:33 „Item 10 pfund geben meister
Hannsen buchdrucker ... von den Achtbrieffen
Ewalten Stieber betreffende zu drucken, zalt uff
mitwochen vigilia Andree" (29. November). Wie
im Text der Achterklärung gefordert, erfolgte die
Bekanntgabe durch öffentliche Anschläge an verschiedenen
Orten; auch dies läßt sich aus den Zahlamtsrechnungen
belegen, die unter dem 12. Dezember
1497 die Kosten für mehrere Boten aufführen,
von denen einer nach Kulmbach, Bayreuth und
Eger, ein zweiter nach Fulda, Marburg, Eisenach
und anderen Orten unterwegs war „mit etlichen
Echtbrieven anzüschlahenn Ebaltten Stiber betreffende
". Das einzige erhaltene Exemplar, das sich im
Besitz des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg
befindet, stammt aus dem Archiv der Reichsstadt
Windsheim, der Achtbrief ist also auch dorthin
expediert worden. Es trägt, genau wie die oben
behandelten Exemplare der Weinordnung, unterhalb
des Textes einen handschriftlichen Vermerk des
Bamberger Notars Michael Lorber, der eigenhändig
die Ubereinstimmung der abgezeichneten Kopie
mit dem ihm vorliegenden Original bestätigt
(„Copia auscultata et collacionata per me michaelem
Lorber publicum Notarium concordans cum vero
originali quod manu mea propria cum hys
protestor"). An diesem Beispiel läßt sich also der
Entstehungs- und Verbreitungsprozeß eines Einblattdrucks
exemplarisch verfolgen:

■ Der Bischof von Bamberg wurde wohl durch
einen Gesandten beim König (oder einer Person
aus dem Umfeld) in der Angelegenheit Ebolt
Stieber vorstellig und legte Dokumente vor, die
seinen Rechtsanspruch bestätigten.

■ Der König genehmigte den Antrag und sprach
die Acht aus, so daß er in dem Ausschreiben
zwar als Aussteller benannt wird; die Vorlage

wurde aber wohl von einem Mitglied der Mainzer
Kanzlei gefertigt.

Die in Bamberg hergestellten Ausdrucke wurden
von einem Notar geprüft, der ihre Richtigkeit
bestätigte.

Fünf Wochen nach Ausstellung wurden Exemplare
des Ausschreibens durch Boten in den umliegenden
Landstrichen angeschlagen. Der weitere
Verlauf der Angelegenheit und auch die etwaige
Wirkung der öffentlichen Achtverkündigung
gegen den Landfriedensbrecher sind bisher
nicht geklärt.34

Auch über die Publikationsmodalitäten der anderen
Drucke hätte man gerne so reichhaltige Informationen
, aber leider gibt es, wie generell für die
meisten Einblattdrucke, entsprechende Quellen für
Nr. 2-5 gar nicht oder nur in sehr viel geringerem
Umfang. Immerhin ist für die oben unter Nr. 2 verzeichneten
Formulare mit der Ladung zum Ulmer
Tag des Schwäbischen Bundes die vermutliche Auflagenhöhe
bekannt: Der Text soll in einer Gesamtauflage
von 1200 Stück hergestellt worden sein.35
Wenn man berücksichtigt, daß neben einem Formular
für Städte (Nr. 2c) nur noch Formulare für
einzelne Personen (Nr. 2a/b) überliefert sind, könnte
diese relativ hohe Zahl darauf hindeuten, daß
zahlreiche Einzelpersonen angeschrieben wurden.
Das einzige erhaltene Exemplar von Nr. 2a ist übrigens
an Berthold von Henneberg, „Ertzbischofen
zu Meintz des heiligen Romischen Reichs in
germanien Ertzcantzler" adressiert.36 Die Auflagenhöhe
königlicher Ausschreiben orientierte sich generell
an der registrierten Zahl von geistlichen und
weltlichen Reichsständen, Städten und Einzelpersonen
, die über die gefaßten Beschlüsse zu unterrichten
waren. Regelmäßige Auflagen von 300-400
Exemplaren sind für Ausschreiben an die Reichsstände
anzunehmen, denn für den Reichstag in
Worms 1495 zum Beispiel waren rund 350 Stände
einzuladen, und in einer „Versandliste" zu einem
Ausschreiben vom 18. August 1497 werden „162
Reichsstände, an die das Mandat gesandt wurde,
namentlich aufgezählt und dabei ausdrücklich bemerkt
, daß der Erzbischof von Mainz ... eine merk-


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