http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0249
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j4^£>. 21 Marktrechtsurkunde Kaiser Maximilians,
20. April 1516.
der Stadt besaßen. Seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert
galt als Norm, daß Geistliche und Klöster
als korporative Bürger der städtischen Steuerpflicht
unterlagen. Der Streit zwischen diesen und der Stadt
entzündete sich an den Sonderlasten, und hier zunächst
an dem Versuch des Rates, die von der
Bürgergemeinde beschlossenen Sondersteuern zur
Senkung der städtischen Schuldenlast auch auf die
Klöster zu legen. „Vorab verweigerten die Dominikaner
jegliche Zahlung, worauf ihnen der Rat das
Bürgerrecht aufkündigte, Weid- und Waldrechte
vorenthielt, das Wasser von ihrem Brunnen wegleitete
und das Verlassen des Klosters untersagte.
Weitere Klöster zeigten sich bald danach ebenfalls
renitent
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