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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 249
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Hans Schadek - Der Kaiser und seine Stadt

den Bürgern Rechtssicherheit und war infolgedessen
bei jeder Veränderung in den Herrschaftsverhältnissen
möglichst zu erneuern. Schultheiß
Hans Han wurde deshalb 1495 beauftragt, „unser
friheiten von der kunigklichen Maiestat als römischem
kunig bestettigen ze lassen":243 Maximilian
hatte inzwischen die Nachfolge im Reich angetreten.

Ging es bei der Stadtrechtsbestätigung um die
fortlaufende Sicherung bestehender Rechte, so war
in anderen Fällen dafür zu sorgen, daß neu erworbene
Rechtstitel durch königliche Konfirmation
eine höhere und unangreifbare Rechtsqualität erhielten
. Die Stadt ließ sich deshalb durch Maximilian
den Kauf der St. Märgener Klosterherrschaft
mit allen Vogteirechten bestätigen244 und erhielt
damit Zustimmung und Unterstützung des Königs
für die Expansion in das Dreisamtal, die nicht nur
herrschaftspolitisch interessant, sondern von eminenter
wirtschaftlicher Bedeutung war. Mit dem
Erwerb der Talvogtei ging Freiburg neue Wege, insbesondere
auch deshalb, weil das Ausgreifen ins
Umland mit Hilfe der Bürgerrechtsverleihung an
sogenannte Ausbürger weitgehend gescheitert war.
Zermürbt durch die ständigen Auseinandersetzungen
mit den jeweiligen Dorfherren um die Rechte
dieser Freiburger Bürger, verkaufte der Rat nach
1500 seine drei größten Ausbürgergemeinden in
Waltershofen, Merdingen und Neuershausen. Erst
1510 war Maximilian zu bewegen, über die restlichen
Ausbürger seinen landesherrlichen Schutz
auszusprechen.245

Der Belebung des Handels diente weiterhin die
Einführung eines dritten Jahrmarkts auf Dienstag
nach Invocavit, dem ersten Fastensonntag vor
Ostern, zu dem Maximilian das Privileg am 20.
April 1516 erteilte. Die Verhandlungen, mit denen
auch noch offenstehende Detailfragen geklärt werden
sollten, führte der Obristmeister Ulrich
Wirtner. Mit der Einrichtung des neuen Jahrmarkts
reagierte die Stadt auf die Tatsache, daß von den
zwei traditionellen Freiburger Jahrmärkten der
Johanni-Markt wegen der gleichzeitig stattfindenden
Straßburger Messe immer schlecht besucht war.246

Das von Jakob Villinger vermittelte Privileg vom
Mai 1507, mit dem Maximilian Freiburg das Recht

verlieh, in der städtischen Münze Goldgulden zu
prägen, steht in engem Kontext mit dem Bemühen
von König und Stadt, den Handel zu beleben und
das Handeln auf eine sichere Grundlage zu stellen.
Denn schlechte Münzsorten, gegen die der Rat um
1500 eine eigens gedruckte Verordnung erließ, und
ständig schwankende Wechselkurse waren Probleme
, mit denen sich die Händler täglich auseinanderzusetzen
hatten. Deshalb auch wandten sich „um
die Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert eine große
Anzahl von Münzherren der Goldprägung zu,
und auch die Städte bewarben sich mit steigendem
Erfolg um das Goldprivileg." Der Kaiser hat es 1502
Konstanz, 1508 Straßburg und 1512 Basel zugesprochen
. Die Freiburger haben 1507 sofort einige Probestücke
der neuen Münze prägen und an den Rat
der Stadt Frankfurt schicken lassen, mit der Bitte,
diese prüfen zu lassen und bei gutem Ergebnis der
Prüfung ein positives Votum abzugeben, „damit
solch guldin hinfüro genommen werden".247 Die
Bemühungen blieben letztlich erfolglos. Der Freiburger
Goldgulden hat sich nicht durchgesetzt; jedenfalls
sind von dieser Prägung keine Stücke erhalten
.

Darlehen, Sondersteuern und Kriegskosten

„But once this took place: the town saw that the
hand which gave could also take."248 In der Tat hat
es Maximilian, der zur freudigen Überraschung des
Rates wie ein „deus ex machina" angetreten war,
den Stand des städtischen Gemeinwesens von
Grund auf zu bessern, ebenso gründlich verstanden
, die Ressourcen der Stadt für seine Zwecke einzusetzen
. Die hier nur mit einigen Beispielen zu
charakterisierenden Belastungen, die der Kaiser seiner
Stadt auferlegte - Darlehensforderungen, Bürgschaften
, Sondersteuern und Kriegskosten -, konkretisieren
den Gehalt von Maximilians „Zuneigung
zu Freiburg".

Mit finanziellen Forderungen des Kaisers249
wurde der Freiburger Rat nicht erst auf dem Reichstag
konfrontiert. Denn als der königliche Untermarschall
Heinrich von Hungerstein die Räte im
Oktober 1497 um ein kurzfristiges Darlehen von

249


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