Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 283
(PDF, 95 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0285
Horst Buszello - Krise, Reform und neuer Aufschwung

und Klosterklerus lebte zwar in der Stadt, konnte
jedoch aufgrund des kanonischen Rechts eine weitgehend
exemte Stellung beanspruchen. Im Gegensatz
dazu war die Stadt bemüht, den Klerus vertraglich
ins Bürgerrecht aufzunehmen, ihn der städtischen
Gerichts- und Steuerhoheit zu unterwerfen.

Das Gewerftregister von 1491 verzeichnet 25
steuerzahlende Klöster.39 In der Stadt lagen die
Gemeinschaften der Dominikaner, Franziskaner,
Augustiner-Eremiten, der Wilhelmiten (Oberried
in der Stadt), der Augustiner-Chorherren (St. Märgen
, seit 1462 in der Stadt) und der Antoniter sowie
die Johanniterkommende und das Deutschordenshaus
; ferner die Frauenkonvente der Dominikanerinnen
(Adelhausen, St. Agnes, St. Katharina
, St. Maria Magdalena/ Reuerinnen, „Schwestern
auf dem Graben") und der Franziskanerinnen (St.
Klara). Vor der Stadt lagen das Kloster der Zisterzienserinnen
von Günterstal und die Kartause. Zu
den auswärtigen Einrichtungen mit Bürgerrecht
gehörten die Klöster Tennenbach, Beuron, Friedenweiler
, Schuttern, St. Blasien, St. Peter, St. Trutpert
und St. Ulrich. Die Wilhelmiten besaßen eine zweite
Niederlassung, Oberried im Wald, die mit der
stadtfreiburgischen Gemeinschaft jedoch einen
Konvent bildete und 1506 nach Freiburg vereinigt
wurde.

Das Gewerft entrichteten die Klöster in Form
einer vereinbarten Pauschalsumme, des „Satzes".
Detaillierte Abmachungen regelten die Zahlung von
Zoll und Ungeld sowie die steuerliche Behandlung
von innerstädtischem Besitz, der durch Schenkung
in Klosterhand geriet. Klärungsbedürftig war ferner
der Rechtsstatus von weltlichen Klosterbediensteten
.

Es hat ganz den Anschein, daß die Klöster die
regulären städtischen Steuern - wenn auch in genau
festgelegter und reduzierter Form - zahlten,
Sonderabgaben jedoch ablehnten. Zur Verringerung
der Schuldenlast forderte die Stadt 1490 von allen
Bürgern, auch von den geistlichen Einrichtungen,
eine einmalige Abgabe, deren Zahlung insbesondere
die Dominikaner verweigerten. Auf Repressalien
der Stadt antwortete der Prior, indem er einen Prozeß
vor dem päpstlichen Gericht in Rom anstrengte
. Als sich auch König Maximilian für die Stadt
verwendete, wurde der Streitfall schließlich einem
Schiedsgericht übertragen, vor dem die Dominikaner
erfolgreich blieben; der Schiedsspruch verurteilte
die Stadt zur Rückgabe der inzwischen gezahlten
, aber zurückgeforderten Summe sowie zur
Begleichung der Prozeßkosten.40 Der Streit wiederholte
sich 1495, als König Maximilian eine Militärsteuer
einforderte, deren Betrag die Stadt mit Billigung
des Königs auf alle Bürger - geistlichen wie
weltlichen Standes - umlegte. Dieses Mal ging der
Widerstand wohl vor allem von den Augustiner-
Eremiten aus. Diese hatten die geforderten 300
Gulden zunächst gezahlt, verlangten dann jedoch
die Rückzahlung und drohten wiederum, geistliche
Gerichte anzurufen. Der König forderte das
Kloster in zwei Schreiben auf, seinen Teil am
„Raysgellt, so auf gemeine Stat Freyburg gelegt ist
on weygerung vnd aufzug" zu geben und von Drohungen
mit dem geistlichen Gericht abzulassen.
Gleichzeitig wies er den Landvogt an, den säumigen
Klöstern „all ir Rännt, Zynns vnd güllt in arrest
vnd verpott ze legen so lang bis sy zu gehorsam
bracht werden".41 In gleicherweise drohte die Stadt
den Franziskanern, ihnen die Wasserzufuhr zu sperren
; und den Priestern entzog sie die städtischen
Wälder für die Schweinemast.42 Die Reichssteuer
des „Gemeinen Pfennigs" entrichtete der Weltklerus
(ebenso wie die Universitätsangehörigen)
1497 an den Bischof von Konstanz, während die
größeren Klöster auch diese Zahlung verweigerten
oder nur eine Pauschale entrichteten.43 - Wenigstens
anmerken sollte man jedoch die Tatsache, daß sich
die Bedeutung der Klöster für die Stadt nicht allein
in deren Steuerkraft erschöpfte. Sie dienten auch
zur Versorgung nachgeborener Söhne und Töchter
und waren auf vielfältige Weise in der Seelsorge
aktiv, was vor allem für die Bettelorden gilt.

Die Zahl der Klostergeistlichen in der Stadt kann
nur geschätzt werden, da für sie keinerlei Quellen
vorliegen. Eine Zahl von circa 350 (- 400) wird allgemein
als zutreffend angesehen. Genauer läßt sich
die Größe des Weltklerus angeben; das Einzugsverzeichnis
des Bischofs von Konstanz für den
„Gemeinen Pfennig" registriert 47 Stadtkleriker.44

283


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0285