Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 316
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0318
Abb. 2 Notarszeichen
des in Freiburg
ansässigen Notars
Wilhelm Ochs aus
Schwäbisch Gmünd.

rend tätig zu sein und dieser dignitas entsprechend
bei allen Veranstaltungen und Auftritten eingereiht
zu werden. Diese drei gelehrten Männer waren
Virgilius Lunson, Joseph Grünpeck und Gabriel
Münzthaler.1

Der zeremoniöse Akt des 20. August 1498 hat mindestens
zwei „Vorgeschichten", an die zum besseren
Verständnis erinnert werden muß: eine allgemeinere
, die die Rechtsfigur eines kaiserlichen
lorbeergekrönten Dichters betrifft und bis in das
vierzehnte Jahrhundert zurückreicht, und eine kurze
, speziell auf Freiburg bezogene. Der Erfinder der
Rechtsfigur des poeta laureatus Caesareus - dies ist
ein bis zum Ende des Alten Reiches von den römisch
-deutschen Kaisern verliehener Titel - war
Kaiser Karl IV. Juristen des römischen Rechts hatten
ihm die Uberzeugung vermittelt, daß der Kaiser
die Quelle aller Dignitäten einschließlich der
akademischen Grade sei. Karl hat daher „aus kaiserlicher
Machtvollkommenheit" nicht allein Bürgerliche
durch eine Urkunde in den Adelsstand erhoben
und somit den Briefadel eingeführt, Karl hat

nicht nur neben Prag acht weiteren Universitäten
Stiftungsprivilegien erteilt, er hat auch ganz ohne
Mitwirkung der Hohen Schulen unmittelbar Doktoren
kreiert.2 Einen Dichter hat er erstmals 1355,
auf dem Rückweg von der Kaiserkrönung, in Pisa
auf den Stufen des Domes zum poeta laureatus erhoben
. Diese Handlung ist ohne Francesco
Petrarcas Vorgang nicht denkbar. Petrarca hatte sich
vierzehn Jahre zuvor in einer sorgfältig ersonne-
nen und zwischen den politischen Mächten fast
unabhängig plazierten, in programmatischen Texten
fixierten Zeremonie auf dem römischen Kapi-
tol von einem römischen Senator zum poeta
laureatus krönen und zum römischen Bürger ernennen
lassen. Es sollte ein Fanal sein für die Wiederbelebung
lateinischer Kultur und Größe, der
Dichter wollte der Ennius eines neuen Scipio
Africanus sein und als Herr des Ruhmes der
Cäsaren diese anspornen. Doch Kaiser Karl nahm
ihm kühl die Konzeption aus der Hand und machte
den poeta laureatus zu einer Institution des kaiserlichen
Rechts und fügte sie in seine Standes- und
Kulturpolitik ein. Er erklärte sich zum Herrn der
Herrn des Ruhms und machte aus dem kaiser-
gleichen Dichterlorbeer einen von des Kaisers Hand
und Gnaden. Seither haben sich viele Kaiser der
Dichterkrönung als eines Instruments bedient, um
Literaten auszuzeichnen, sie an sich zu binden und
literarische Dienstleistungen zu evozieren - die Gegenleistung
des Dichters bildete der Panegyrikus
auf den Herrscher. Sigismund hat allein Italiener in
Italien zu Dichtern gekrönt, Friedrich III. hat das
Recht 1442 an Enea Silvio Piccolomini, dem „Apostel
des Humanismus in Deutschland" ausgeübt und
später, 1487 in Nürnberg, an Konrad Celtis als dem
ersten Deutschen. „Unter den Deutschen der erste
von des Kaisers Händen gekrönte Dichter", betitelte
er sich stolz.3 Maximilian hat während seiner
gesamten Regierungszeit mehr als vierzig Literaten
gekrönt und sogar dem Celtis als dem Vorstand
des neugeschaffenen Wiener Poeten-Kollegs das
dort freilich kaum genutzte Krönungsrecht übertragen
.4 Anfangs hat Maximilian nur Celtis-Freun-
de und -Schüler gekrönt: 1493 bei den Trauerfeierlichkeiten
für seinen Vater vor großer Offent-

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