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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 372
(PDF, 95 MB)
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Alfons Zettler - Maximilian und die Silberberge

die vielfach auf Tiroler Vorbild beruht, auf die dortigen
Verhältnisse zuzuschneiden. Man kennt die
Sachverständigen, die mit dem Entwurf betraut
wurden: es waren alles Bergbeamte aus Tirol und
Osterreich - Caspar Haimbl, Bergmeister in Hall,
Paul Eigner, Bergrichter zu Lintz, Caspar Daxner,
Geschworener zu Schwaz, und Bartholomae Vidi,
ein Berggerichtsschreiber. Es fällt nicht schwer zu
ermessen, wie schwierig es gewesen sein muß, die
unterschiedlichen, althergebrachten Bergordnungen
und Gewohnheiten in den einzelnen Revieren
des Schwarzwalds und der Vogesen unter
einen Hut zu bringen. Möglicherweise liegt es an
der langen Vorbereitungszeit, welche die Experten
für die Ausarbeitung der Ordnung benötigten, daß
es erst 1517 zu dem kaiserlichen Erlaß kam; jedenfalls
hat Maximilian schon seit um 1500 Anstrengungen
unternommen, die Vorlande in dieser Hinsicht
aufzuwerten. Von der Einrichtung einer Bergverwaltung
mit einem Bergrichter an der Spitze,
welche der Bergordnung um anderthalb Jahrzehnte
voraufging, war oben schon die Rede. Einen starken
Anstoß zum Erlaß der Ordnung gab sicherlich
die erdrückende Schuldenlast und der akute Geldmangel
, dem sich der Kaiser in seinen letzten Jahren
gegenübersah und der seinen politischen
Handlungspielraum zusehends einschränkte. So
fügt sie sich gut in die Politik des Innsbrucker Hofes
in den Jahren um 1517, in denen auch generell
Ansätze zu einer Finanzreform erkennbar sind.29

Wenn wir den Worten des Elsässer Landrichters
Haubensack Glauben schenken dürfen, daß
nach dem Vergleich zwischen den Habsburgern und
den schon öfters erwähnten Rappoltsteinern im
Lebertäler Revier und nach „gegebner Freiheit und
Ordnung" die Bergwerke „in ein weit Geschrei"
gekommen und „von vielen Städten, insbesondere
von Straßburg ... Kaufleute, Bürger und Adlige"
herbeigeritten seien, um Anteile zu übernehmen
und zu kaufen, so dürfte das für beachtliche Auswirkungen
des Maximilianschen Erlasses von 1517
auf das Montangewerbe in den Vorlanden sprechen
.30 Ihre Wirkung als quasi ein Grundgesetz der
Montanwirtschaft in Schwarzwald und Vogesen ist
auch daraus zu ersehen, daß Maximilians Erlaß bis

zum Ende des alten Reiches, bis zum Verlust der
habsburgischen Vorlande gelten sollte und sich somit
als ein „Jahrhundertwerk" erwies, das großen
Einfluß auf die Bergrechte der benachbarten Landschaften
ausübte. Mit geringfügigen Änderungen
erneuerte sie Kaiser Ferdinand I., Maximilians Enkel
, im Jahre 1553, und noch 1731 erließ Kaiser Karl
VI. seine „Bergwerks-Erfind und Ordnung" für die
Vorlande auf der Grundlage der 1517 zusammengestellten
Artikel.

Gleiches recht vnd handthabung ...

Die unterschiedliche Prägung der nicht wenigen
alten Reviere in den oberrheinischen Mittelgebirgen
dürfte freilich auch für den erstaunlichen Umfang
der Maximilianschen Bergordnung verantwortlich
sein: sie enthält 90 Abschnitte oder Paragraphen
, die Aufschluß über die Arbeit und das
Leben der Bergleute und Bergverwandten geben -
und so heute für uns eine unschätzbare Quelle für
die Kenntnis dieser weitgehend untergegangenen
Kultur sind. Denn die Bergleute lebten in Gemeinschaften
besonderen Rechts. Sie waren „freizügig",
konnten gehen wohin sie wollten, standen außerhalb
der Bindungen ländlicher Grundherrschaft
und städtischer Hierarchie, aber auch außerhalb der
sozialen Sicherungssysteme dieser Lebensbereiche.
Ihre geistige Welt war, anders als die der normalen
land- oder stadtsässigen Bevölkerung, bestimmt von
der Hoffnung auf den Bergsegen und von der
Furcht vor den Fährnissen der täglichen Arbeit
unter und über Tage. Fuhren sie ein in den Berg,
drohten brüchiger Fels, schlechte Luft und Wassernot
. Fuhren sie nach harter Arbeit aus, wartete
auf viele eine zweite Schicht über Tage. Unter den
oft widrigen Bedingungen der Gebirgslandschaft
war ein Acker zu bestellen, Vieh zu versorgen. Nur
so konnte oft ein einigermaßen Auskommen für die
Familie gesichert werden.

So lebten die Bergleute meist auch räumlich abseits
, geschieden durch ihr Gewerbe, ihren Arbeitsplatz
und ihren sozialen Status von der bäuerlichländlichen
Lebenswelt in einer eigenen Gemeinschaft
, wie es die Vorrede des Schweizer Bergbuchs

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