Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
117: Der Kaiser in seiner Stadt. Maximilian I. und der Reichstag zu Freiburg 1498.1998
Seite: 459
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1998/0461
Exponate i.i - 2.1

Der Reichstag 1498

Dieser Reichstag gehörte zu jenen Versammlungen
der Reichsstände (Kurfürsten, Fürsten und
Herren, Städte), auf denen die Einrichtungen zur
Reform des Reichs weiterentwickelt werden
sollten, die 1495 in Worms unter Führung des
Mainzer Kurfürsten dem König abgerungen
worden waren:

■ „Ewiger Landfrieden" (Beseitigung der Fehde
)

■ von König und Ständen gemeinsam besetztes
„Reichskammergericht"

■ Einführung regelmäßiger Reichstage zur Sicherung
des ständischen Einflusses auf die
Exekutive („Handhabung Friedens und
Rechts")

■ Reichssteuer („Gemeiner Pfennig") zur Finanzierung
der Reform

Die ungewöhnliche Einberufung des Reichstags
nach Freiburg, in eine Stadt also, die im
Hausmachtbereich Maximilians I. lag, sollte
dazu beitragen, den Widerstand des Königs gegen
die Versammlung zu besänftigen. Sie nahm
wohl auch Rücksicht auf Maximilians Vorbereitungen
für einen Militärschlag gegen Frankreich
von Südwestdeutschland aus.

1.1 Basler Kalender 1498

Durch Stadtarzt Hans Roman Wonecker
„calculiert", Basel 1497/98
Holzschnitt, 2 Blätter, je 55 x 40,5 cm
Basel, Öffentliche Bibliothek der Universität
Photo

Dieser „Almanach" genannte Kalender bezeichnet
die Wochentage mit den Buchstaben a-g. Den
Tagen sind Heilige und christliche Feste zugeordnet
. In einer zweiten Spalte wird der Lauf
des Mondes in den Tierkreiszeichen verfolgt. Mit
dem jeweiligen Stand werden medizinische
Empfehlungen verbunden (günstige Aderlaßtermine
).

Lit.: Boockmann: Die Stadt im späten Mittelalter
. 1987, Nr. 508.

1.2 Der „Ewige Landfriede"

Worms 1495

Einblattdruck, 58,5 x 41,2 cm
Freiburg, Stadtarchiv, M 30 1495 Aug. 7

Der auf dem Wormser Reformreichstag 1495
verkündete „Ewige Landfriede" sollte im Gegensatz
zu früheren Landfrieden dauernde Gültigkeit
haben. Er verbot die feudale Fehde. Die
bewaffnete Selbsthilfe, bislang noch unter gewissen
Bedingungen zulässig, war nun grundsätzlich
rechtswidrig. Zugleich wurde die Zuständigkeit
der Gerichte geregelt.

Lit.: Angermeier: Königtum und Landfriede.
1966 ; vgl. Kroeschell/Maurer in diesem Band.

1.3 Ausschreiben des Gemeinen
Pfennigs Abb. S. 203

Freiburg 1498
Einblattdruck

Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Einblattdrucke
bis 1500
Photo

Die auf dem Wormser Reichstag 1495 beschlossene
allgemeine Reichssteuer des „Gemeinen
Pfennigs" war eine auf vier Jahre befristete
Kopfsteuer. Ursprünglich zur Deckung der
Kosten von Reichskammergericht und Ewigem
Landfrieden gedacht. Maximilian I. wollte sie
aber zur Finanzierung seiner militärischen Vorhaben
einsetzen.

Lit.: Schmid: Der Gemeine Pfennig von 1495.
1989.

1.4 Grabmal des Mainzer Erzbischofs

Berthold von Henneberg Abb. S. 63

Hans Backoffen, Mainz 1505

Sandstein

Mainz, Dom

Photo

Der Mainzer Kurfürst Berthold v. Henneberg
(1441/42 - 1504) war als Reichskanzler Vorsitzender
des Reichstags. Sein maßgeblicher Einsatz
für eine Reichsreform, bei der es ihm um
eine größere Teilhabe der Stände an der Reichsgewalt
ging, brachte ihn in scharfen Gegensatz
zu Maximilian I.

Lit.: NDB, Bd. 2, S. 156 f.; Kautzsch: Der Mainzer
Dom. 1925.

1.5 Reichskammergerichtsordnung
1566 Abb. S. 119

Titelholzschnitt aus: Noe Meurer: Cammer-
gerichts-Ordnung und Process. Frankfurt 1566
Photo

Das Reichskammergericht entstand 1495 durch
Umwandlung des bis dahin vorwiegend in
Finanzsachen der königlichen Kammer tätigen
königlichen Kammergerichts in ein oberstes
Reichsgericht. Seine Gerichtsordnung wurde in
der ersten Hälfte des 16. Jh. mehrfach ergänzt
und verändert.

Lit.: Kaspers: Vom Sachsenspiegel zum Code
Napoleon. 1965, S. 140.

Die Organisation

Für die relativ kleine vorderöstereichische Landstadt
Freiburg mit höchstens 6000 Einwohnern
war die Unterbringung und Versorgung fast
ebensovieler Reichstagsgäste und ihrer Pferde
eine kaum lösbare Aufgabe.

Für Unruhe sorgten Scharen bewaffneter
Herumtreiber und fremde Handwerker, die
Handel und Gewerbe der Zünftigen störten.
Allen Gegenmaßnahmen zum Trotz breitete sich
die Blatternseuche aus. Der Rat hatte alle Hände
voll zu tun, Ansprüche der hohen Gäste auf
Gewährung besonderer Vergünstigungen abzuwehren
, die den städtischen Haushalt und den
normalen Gang von Rechtsprechung und
Pfründenvergabe zu beeinträchtigen drohten.

Zugleich aber stellte die Wahl Freiburgs zum
Tagungsort des Reichstags einen erheblichen
Prestigegewinn für die Stadt dar. Sie sorgte auch
für einen gewissen Aufschwung der maroden
Wirtschaft. In der Endabrechnung überwogen
offenbar die positiven Effekte, so daß die Bürger
sich auch in der Zukunft um die Ausschreibung
von Reichstagen nach Freiburg bemühten.

2.1 Freiburger Stadtbote Abb. S. 67
Freiburg 1549

Aquarellierte Zeichnung, 18 x 12 cm
Freiburg, Stadtarchiv, M 7771.1
Photo

Wie dieser Stadtbote von 1549 im rot-weißen
„Mi-Parti" wurden die Stadtknechte zu Beginn

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