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Exponate t.6 - 5.9
Suleiman II. der Prächtige (1494-1566), seit 1512
Nachfolger Sultan Selims I., der Syrien, Ägypten
und die Arabische Halbinsel unterworfen
hatte. Suleiman nahm die Eroberungspolitik in
Europa wieder auf. Siebenbürgen und der größte
Teil Ungarns wurden für das Osmanische Reich
gewonnen. Die türkische Flotte beherrschte das
Mittelmeer.
Lit: Ausst. Berlin. Europa und der Orient. 1989,
Nr. 7/32.
5.6 Belagerung Wiens durch die
Türken 1529
Erhard Schön nach Entwurf von Hans Goldenmund
, Nürnberg 1530
Holzschnitt von 4 Druckstöcken, 55,4 x 76,4 cm
Wien, Museen der Stadt, Inv. Nr. 31.089
Sultan Suleiman II. stieß 1529 erneut nach Ungarn
vor und besetzte Ofen (Budapest), wo er
seinen Schützling Johann Zapolya zum Gegenkönig
des Habsburgers Ferdinand krönen ließ.
Eine Belagerung Wiens mußte er am 15.10.1529
nach 25 Tagen ergebnislos abbrechen.
Lit.: Ausst. Berlin. Europa und der Orient. 1989,
Nr. 7/24.
Der Schweizerkrieg
Seit dem 13. Jahrhundert hatten die Eidgenossen
zunehmenden Widerstand gegen den Ausbau
der habsburgischen Territorialherrschaft in
ihrem Bereich geleistet. Spätestens im 15. Jahrhundert
entwickelte sich dieser Konflikt zu einer
Abkehr der Schweiz vom Reich insgesamt.
Von 1471 an beteiligten sich die Eidgenossen
nicht mehr an den Beratungen der Reichsstände.
Sie verweigerten die Anerkennung des „Gemeinen
Pfennigs" und des „Reichskammergerichts".
Verhandlungen mit Botschaftern der Eidgenossen
hierüber auf dem Reichstag zu Freiburg
waren ebenso erfolglos wie Versuche, die
Schweizer von militärischer Unterstützung des
französischen Königs abzuhalten.
Der von Maximilian bewirkte Beitritt der
Stadt Konstanz zum Schwäbischen Bund und
der Anschluß Rätiens und Graubündens an die
Eidgenossenschaft führten 1499 zum Ausbruch
des „Schwaben-" oder „Schweizerkriegs". Beim
Friedensschluß in Basel (22.9.1499) mußte den
siegreichen Eidgenossen die Ausnahme von Gemeinem
Pfennig und Reichskammergericht zugestanden
werden. Sie gewannen überdies die
Landvogtei im Thurgau.
5.7 Der Schweizerkrieg
Meister PW von Köln, um 1500
Kupferstich von 6 Druckplatten auf 3 Blättern,
51,6 x 37,6 cm, 51,8 x 39,8 cm, 51,8 x 38,2 cm
Wien, Graphische Sammlung Albertina, Inv. Nr.
363-365
Landkartenartige Wiedergabe des Kriegsschauplatzes
um den Bodensee bis nach Schwaben und
an den Oberrhein. Darin eingefügt Abbildungen
zahlreicher Einzelereignisse des Krieges
1499. Auf Blatt 1 steht im Mittelpunkt die Niederlage
des Schwäbischen Bundes am Schwaderloch
bei Konstanz. Hauptereignis auf Blatt 2 ist
die Einnahme von Ermatingen durch Truppen
Maximilians. Auf Blatt 3 wird gezeigt, wie die Eidgenossen
Tiengen niederbrennen und bei Dornach
das Lager der Bundestruppen überfallen.
Lit.: Ausst. Wien. Maximilian I. 1959, Nr. 399-
401; Ausst. München. Schedel. 1990, Nr. 90, 91.
5.8 Banner des königlichen Gardehauptmanns
Loys de Vuldray
Ende 15. Jh.
Taffetseide, 103 x 110 cm
Solothurn, Altes Zeughaus, Inv. Nr. 1149
Photo
Vuldray (Wadere) war Anführer der berühmten
niederländischen Garde Maximilians I. aus deutschen
Landsknechten. Sein Banner fiel den Eidgenossen
im „Schweizerkrieg" vermutlich bei
der Schlacht von Dornach 1499 in die Hände.
Lit.: Ausst. Innsbruck. Maximilian I. 1969, Nr.
128.
5.9 Handtartsche für Schwertfechter
Süddeutsch, Ende 15. Jh.
Holz mit Leder und Leinwand überzogen, bemalt
, H. 60 cm
Zürich, Schweizerisches Landesmuseum, Inv.
Nr. KZ 389
Solche Schilde waren bei deutschen Landsknechten
im Gebrauch. Bei dieser Tartsche aus dem
Bestand des Züricher Zeughauses handelt es sich
wohl um ein Beutestück der Eidgenossen aus
dem Schweizerkrieg 1499.
Lit.: Ausst. Innsbruck. Maximilian I. 1969, Nr.
130.
5.9
Die „Policey-Ordnungen"
Der Reichstag erließ eine Reihe von Verordnungen
, welche die „Gute Policey", also die gute
Ordnung des Gemeinwesens herstellen oder erhalten
sollten. Polizeiordnungen regelten die
unterschiedlichsten Materien vom Kleiderluxus
über Bettelwesen und Berufsausübung bis hin
zu sittlichem und ehrbarem Verhalten in der
Öffentlichkeit. Ausgelöst wurde der Erlaß von
Polizeiordnungen durch den Funktionsverfall
der alten Ständeordnung. Der Staat - Reich und
Landesherren - sah sich veranlaßt, einzuspringen
und Ordnung zu geben. Die Landesherrschaften
, die aufgefordert waren, die Polizeiordnungen
des Reichs durchzusetzen, und die
Befugnis hatten, selbst Ordnungen zu erlassen,
nutzten diesen Spielraum zur Festigung ihrer
nach zunehmender Selbständigkeit strebenden
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