Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 47
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2000/0049
alle sesshafft zue Gundelfingenn bekennen
öffentlich unnd thund kund menglichen
mit dem brieffe ...

... wann nun us den obgemelten
trägern hamman Günther, Hamman
Müller und Cunrad Mürer abgestorbenn
sind unnd nun noch Hamman Gipper
im leben ist.

Darumb und uß schuldiger
pflicht obenn angezaigts Lehennbriefs
unn um das wir sollichen Zins etlicher
maß auch zurichtenn tailhafftig
sind, so habenn wir unns, nehmlich Ich
Caspar Dietrich an statt Hamman Günthers
seligenn, Caspar Müller an statt mins
Vatters Hammann Müllers seligen, und Ich
Melcher Eberhardt an statt Cunrad Mü-
rers seligenn all gemeinlich und un-
verschaidenlich für unns unnser erbenn
unnd nachkommen gegen gemelten unnsern
frowen zue Rotenmünster unnd allenn
Iren Nachkommen ...

... besiegelt unnd geben ist
amfritag nechst vor dem Palmtag
nach Christi unsers lieben herrn
geburth gezalt fünffzehenhundert
und im Viertenn Jare

Die Streitsache Rottenmünster gegen die Lehensmänner von Gundelfingen wegen

des vertragswidrigen Verhaltens

Clag Cunrat binders zu Rotenmünster
alß Schaffner contra Martin Dietrich
zu gundelfingen samt seinen mitverwandten
, ist wie das sy die guter
nicht vom gotzhuß Rotenmünster empfangen
die selben auch ohne ihr wißen unnd willen
under inen zum theil verkaufft unnd
abgethailt, derohalben solch guter wieder-
umb fellig werden, unnd hoff das si
sich derselbigen mit ablegung aller ergangener
Zinßen müßigen und abstan
auch daran unverhindert bleiben laßen
samt bekentnis costen und schaden oder dar

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