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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 50
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2000/0052
Die letzte Gefälle-Renovation des Klosters Rottenmünster zu Gundelfingen erfolgte
1656.23 Der Hof befand sich zu diesem Zeitpunkt wohl noch im Besitz der
Klosterfrauen, wird aber in den Rechnungsbüchern bereits nicht mehr genannt. Ab
1767 taucht der Klosterhof auch in den Lagerbucheintragungen des Klosters nicht
mehr auf.24 Leider finden sich in Rottenmünster keine Verkaufsdokumente darüber,
ob der Klosterhof in markgräflichen Besitz wechselt. Zahlreiche Aufzeichnungen
der markgräflichen Gemeindevögte und Hinweise in der Gundelfinger Gemeindechronik
aber weisen auf die Übernahme der klösterlichen Besitztümer durch die
Markgrafschaft hin.25

Weitere Belege für die Zugehörigkeit des Klosterhofes zur Markgrafschaft führen
in die Zeit der zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen, die auch den Südwesten
vom 16. bis 18. Jahrhundert erfaßten, Insbesondere die Gundelfinger hatten
in diesen Kriegsjahrzehnten enorm zu leiden. Und das lag nicht zuletzt an der relativ
ungeschützten geographischen Lage in der Ebene vor den Toren Freiburgs, die
den Bewohnern kaum Schutz vor Plünderungen und Angriffen bot.

Für die markgräfliche Verwaltung erstellten die Gemeindevögte in den Kriegsjahren
genaue Verzeichnisse über die Höhe der Kontributionslasten in den einzelnen
Dörfern.26 Die Gemeinden wurden in erster Linie durch die hohen Kriegsabgaben in
Form von Steuern und Naturalabgaben belastet. Auch die Heerfolgepflicht für die zu
Frondiensten verpflichteten Bauern sowie die Zerstörung zahlreicher Höfe und Gemeinden
durch Brandschatzung hatte für die Menschen verheerende Folgen. Betroffen
von diesen Kriegslasten waren auch die Menschen am Klosterhof. Die Aufzeichnungen
der markgräflichen Gemeindevögte über die Kriegsabgaben, die etwa
der Klosterhofbauer Christian Müller in den Jahren 1688 bis 1714 zu leisten hatte,
überliefern folgende Zahlen: für den Orlean'schen Krieg, der von 1688 bis 1697 im
Land tot>te, hatte der Bauer 137 Gulden zu zahlen. Einige Jahre später, im spanischen
Erbfolgekrieg,27 trafen denselben Christian Müller aus Gundelfingen noch
weitaus größere Belastungen:

„Christian Müller hatte 80 Mann Einquartierung und mußte 12 Laib Brot,
9 Klafter Holz, 800 Zaunstecken, I Sack voll dürrer Schnitze, 1 Sack Hafer,
I Sack Gerste, 4 Enten, 4 Gänse, 3 Hühner, I Beil, 20 Weizengarben, 12 Ha-
fergarben, 8 Wagen Heu und Ohmd 800 Bund Stroh abliefern, hatte mithin
einen Schaden von 246 Gulden," 28

Im 19. Jahrhundert, bereits lange nach der Abschaffung der Leibeigenschaft durch
den von der Bevölkerung als „Menschenfreund4' geschätzten Markgraf Karl-Fried-
rieh aus dem Jahre 1783,29 und bereits nach der Übernahme aller kirchlichen Obliegenheiten
durch den Staat, fiel die Regelung der Besitzverhältnisse und Abgaben am
Klosterhof in das Aufgabengebiet der Verwalter des 1806 neu gegründeten Großherzogtums
Baden. Ab 1810 wurde die Gemeinde Gundelfingen und damit auch der
Klosterhof schließlich dem Landamt Freiburg zugeteilt.

Im Familienbesitz der Familie Müller befinden sich auch heute noch Aufzeichnungen
über die Besitzverhältnisse seit 1767, dem Jahr, in dem der Gundelfinger Hof
erstmals nicht mehr in den Rechnungsbüchern des Klosters Rottenmünster auftaucht
. In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts fand man bei der Innenrenovierung

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