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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 51
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des Klosterhofes, im Fachwerk zwischen alten Holzbalken, eine Sammlung unterschiedlicher
Familiendokumente, Das älteste aufgefundene Dokument ist vermutlich
ein Schuldschein, den Christian Müller seinem Bruder Martin, dem er Kapital geborgt
hatte, am 22. Oktober 1767 ausgestellt hat. Leider befinden sich die Doku-
mente heute in sehr schlechtem Zustand, so daß nur noch fragmentarische Ubersetzungen
angefertigt werden können, die aber die Identifizierung als Schuldscheine
ermöglichen» Neben einem weiteren Schuldschein von 1780 sind noch zwei zusätzliche
Dokumente aus den Jahren 1789 und 1796 erhalten, bei denen es sich um eine
Quittung und einen Kaufvertrag handelt. Beide Belege sind von dem Klosterhofbauern
Johann-Georg Müller ausgestellt worden.30

Ab dem 19. Jahrhundert ermöglichen die biographischen Aufzeichnungen und
Eintragungen in der Evangelischen Gemeindechronik, in den Brandversicherungsbüchern
und den Grundbüchern der Gemeinde Gundelfingen eine exakte Rückver-
folgung der familiären Entwicklungen der Familie Müller und der Besitzverhältnisse
am Klosterhof In der alten Kirchenchronik wurden sämtliche Eintragungen zu
Taufe, Verheiratung und Tod von Gemeindemitgliedern festgehalten. Auch finden
sich hier vereinzelt Nachrichten über wichtige Ereignisse im Dorf, Über den Klosterhofbauern
Georg Jakob Müller etwa, der in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
am Hof lebte und wirtschaftete, ist hier seine Geburt, die Heirat mit Eva Müller
aus dem Jahre 1823 und auch sein Todesdatum 1856 festgehalten.31

Mit dem ausgehenden 19. Jahrhundert nehmen die Grundbucheintragungen der
Gemeinde Gundelfingen ihren Anfang. In ihnen sind die Familienverhältnisse am
Klosterhof bis heute exakt dokumentiert. Die älteste aufgefundene Eintragung zur
Familie Müller im Grundbuch der Gemeinde stammt aus dem Jahr 1887. Sie regelt
die Erbfolge zwischen Maria-Magdalena Müller, Witwe des verstorbenen Michael
Müller und ihren Söhnen August Müller und Karl-Wilhelm Müller. Der Hof samt
Stallung sowie die umliegenden Flurstücke verblieben im Besitz der Witwe. Die
Äcker und Wiesen wurden an Mutter und Söhne durch Verlosung aufgeteilt.32

Die Ursache für die starke Zersplitterung des Gesamtbesitzes zu Beginn des 19.
Jahrhunderts läßt sich ebenfalls mittels der fortlaufenden Grundbucheintragungen
interpretieren. Nachdem Napoleon die Herrschaft über den badischen Raum in Anspruch
genommen hatte, führte er eine neue Erbfolgeregelung ein. Diese neue Regelung
berücksichtigte fortan alle Erben gleichermaßen. Die Folgen waren auch in
Gundelfingen zu spüren. Es entstanden die sogenannten „Handtuchparzellen". Im
Zuge der Flurbereinigung versucht man daraus in der neueren Zeit wieder größere
und zusammenhängende Flächen zu schaffen.33'34

Eine weitere Quelle zur Erforschung der Familienchronik ist das Brandversicherungsbuch
der Gemeinde Gundelfingen aus den Jahren 1785 bis 1842, in dem die
Eigentümer und der Wert eines Gebäudes festgelegt wurden. In Gundelfingen wurde
das erste Brandversicherungsbuch 1785 angelegt. Der darin vorhandene Eintrag über
das „Hauß 39", den Klosterhof, ist das älteste Dokument über die Existenz der
Familie Müller im Gundelfinger Archiv.35 Als Eigentümer werden Martin Müller,
Johann Georg Müller und Georg Jakob Müller genannt, unter denen der Gesamtbesitz
aufgeteilt war.

Mit dem ausgehenden 19. und dem Beginn des 20. Jahrhunderts läßt sich die Ent-

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