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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 61
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2000/0063
Die Entstehung der letzten jüdischen Gemeinde

in Breisach am Rhein

Von
Günter Boll

In den Ratsprotokollen der Stadt Breisach treten die jüdischen Einwohner der im Dezember
1638 von Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar (1604-1639) eroberten
und nach seinem frühen Tod von Frankreich annektierten Festung seit 1643 in Erscheinung
:

Ratsprotokoll vom 14. April 1643

„Marx [Schnatticher?] der Jud soll bey Andres Müller dem Kriegs gerichts
Secretario sich wegen deß Schirmbgeltts anmelden,"
Ratsprotokoll vom 26. Mai 1643

„Der Kauff zwischen Nathan Ulmo dem Juden vndt Adam Willhelm ist confir-
mirt; doch also daß er Jud die vff dem Hauß stehende beschwerden auch auff
sich nemme; seint 60 fl darauf gestanden aber, von Adam Wilhelm abgelöst, v,
für frey ledig angeben worden. Daß vbrig begehren aber wegen verschließung
deß Gäßleins ist abgeschlagen,"
Ratsprotokoü vom 18. Juli 1643

„Elias Obergfell in namen der Obergfellischen Erben bittet vmb Confirmation
vber den getroffenen Kauff eines Stalß zwischen ihm vnd Nathan [Ulmo] dem
Juden. Der Kauff wirt bestetigt, ..."
Ratsprotokoll vom 7. November 1643

„Dauidt [Günzburger] derJudt weil er wider daß Decret im Kauffhauß ein ver»
bottenen Verkauff practicirt ist vmb 10 Cronen straff angelangt.
N[ota], Herr General Major hatts ihm nachgelaßen."
In der Ratssitzung vom 4. Juli 1643 referiert der Oberschultheiß Ezechias Jakob,
„es beliebe H, General Majorn daß die Schirmbsverwanthe den burgern wegen deß
Pfund Zolß gleich gehalten, aber im Schirmbgeltt höher angelegt werden sollen".

Die unvoreingenommene Haltung des im Oktober 1639 zum königlichen Gouverneur
von Breisach ernannten Generalmajors Hans Ludwig von Erlach (1595 bis
1650) gegenüber den jüdischen Einwohnern der Stadt, die aus diesen Protokollauszügen
spricht, wird durch ein bald nach seinem Tod von der „Regence Royale de
Brisach" ausgestelltes Patent belegt.1 Darin wird dem Marx Schnatticher am 6. September
1650 bescheinigt, daß er wie zu Lebzeiten des Generalleutnants von Erlach
„in dieser statt verbleiben auch ein- und außerhalb derselben gleich anderen burgern,
inwohnern und underthanen frey und ungehindert handien und wandeln möge" und
keine höheren Zölle zu zahlen habe als die anderen Bürger und Untertanen, Gleichlautende
Bescheinigungen wurden für David Günzburger, Nathan Ulmo, Benedict

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