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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 65
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ten reformierten Religion oder gar die jüdische Nation, die man verabscheut
hat, einschleichen [konnten]. Die Stadt Breisach, die niemals vor der Unterwerfung
unter die Schwedenherrschaft weder mit Lutheranern [oder] Protestanten
noch mit Juden verseucht gewesen war, hat diese erste blutige Wunde
durch die Niederlassung eines einzigen Juden, der zum Gefolge des Herzogs
von Weimar gehörte, erhalten. Während der Wirren [des Holländischen Krieges
] schlichen sich andere ein, die seitdem so tiefe Wurzeln in diesen Breisa-
cher Berg geschlagen haben, die größer an Zahl, reicher an Gütern und mit der
Zustimmung einiger schwacher Katholiken zu ihrem öffentlichen Götzendienst
in der jüngst zu Breisach errichteten Synagoge immer stolzer geworden sind."
Die Aufzählung der Machenschaften, die man den Juden zur Last legte, reicht von
der Klage über ihren unerlaubten Fleischhandel zum Nachteil der zünftigen Metzger
bis zum Vorwurf der Herstellung und Verbreitung minderwertiger Zweipfennigstücke
, die in einer von dem elsässischen Juden Löwel von Hagenau für den Markgrafen
Friedrich Magnus von Baden-Durlach in Emmendingen eingerichteten
Münzwerkstatt geprägt wurden.

Die „von der gesambten burgerschafft eingegebene Supplication" der Zunftmeister
hatte zur Folge, daß den Juden auf Geheiß des Intendanten am 21. November
1681 vom Magistrat eröffnet wurde, daß es „Ihro königl: May st: allergnädigster will
vnndt begehren ist, daß die gesambte Juden allhier (: außgenommen die zwoo älti-
ste Haußhaltungen, welche allhier noch wohnen dörffen ;) sich von dato an innerhalb
dreyen Monathen auß allhießiger Statt begeben sollen, vnndt von dannen in die
Newstatt ziehen mögen", mit der die auf einer Rheininsel gelegene, von König Ludwig
XIV. um 1670 gegründete und vom Volksmund als „Strohstadt" bezeichnete
„Ville neuve de Brisach" gemeint war.11

Der Ratsbeschluß vom 21. November 1681, „daß Dauid Gintzburger vnd Jäckh-
lin [Geismar], beede Juden an Statt der zweyen ältisten Haußhaltungen in allhießiger
Statt wohnhafft verbleiben, die übrigen aber nach lauth obangezogener ordre
[des Intendanten vom 13. d. Ms.] in die new Statt ziehen sollen", wurde jedoch, wie
aus dem Ratsprotokoll vom 7. Juli 1684 hervorgeht, durch eine am 23. Juni 1684 erlassene
Verfügung des Intendanten dahingehend geändert, daß „mehrers nicht als
siben [jüdische] Familien, Nemblich Jacob Gaismarr, David Günzburger, Alexander
Dotterle, Alexander beym Kupferthor (gest. 1704), Lazarus von Mez (gest. 1700),
Salomon Gaismarr (gest. 1696), undt Marx Günzburger (gest. 1713) in der oberen
Statt gelitten werden, die übrigen aber bey dreyßig Thaller Straff die Statt innerhalb
vierzehen tägen räumen" sollen,12

Bereits zwei Jahre vor dem Vollzug dieser Anordnung hatten in der Strohstadt
zwölf jüdische Familien gewohnt, die ihr Vieh mit dem der bürgerlichen Einwohner
der Neustadt auf die Weide trieben. Dies geht aus einem am 10, Mai 1682 erstellten
Verzeichnis des Großviehbesitzes der „habitans et bourgeois de cette ville" hervor,
nach dem sich die von den Juden angegebene „quantite des bestiaux qu'ils ont en
pasturage" wie folgt auf ihre zwölf Haushaltungen verteilte:13
Jacob Wormser 3 pieces de betail

Salomon Spirer 3 pieces de betail

Wolf Bloch Tarne 5 pieces de betail

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