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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 72
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2000/0074
Der gelehrte maltesische Historiker und Philologe Gian Pietro Francesco Agius
de Soldanis berichtet in seinem Standardwerk zur Geschichte Gozos, Maltas wichtigster
Schwesterninsel, über ein anderes Familienmitglied, Es handelt sich um die
außergewöhnliche Episode um Baron Karl von Remchingen, die sich am 17. Juni
1742 ereignete. Als Remchingen vom Gran Castello, Gozos alter Zitadelle im
Hauptort, zum Hafen der Insel, nach Mgarr, zurückkehrte, erkrankte er plötzlich und
fand Aufnahme in einem Landhaus. Dorthin rief man einen Arzt, aber der Zustand
Remchingens verschlechterte sich derartig, daß ihm der Pfarrer des nahegelegenen
Weilers Xewkija die Letzten Sakramente spendete. Remchingen fragte nach de
Soldanis, einem bekannten Prälaten auf Gozo, mit dem er eng befreundet war.
Remchingen rang bereits um Atem, sein Pulsschlag war nur noch schwach und er
hielt die Augen geschlossen. De Soldanis berichtet, daß Remchingen ihm später erzählte
, an die heilige Jungfrau und ihre VerehrungsStätte im Dorfe Qala auf Gozo gedacht
und ihr folgendes Versprechen gemacht zu haben: Wenn er sich von seinem
Herzanfall erholen sollte, dann wollte er der heiligen Jungfrau eine Silberuhr und
einen goldenen Ring als Dankesgabe zueignen, und vom Tage der Genesung an
wollte er ihr nicht mehr als Ritter, sondern als Zeichen seiner Dankbarkeit als
Kapuzinermönch dienen. De Soldanis fährt fort: „Unglaublich! In dem Moment, als
Remchingen sein Gelübde tat, wurde er sogleich wieder gesund und konnte am
nächsten Morgen seine Rückreise nach Malta fortsetzen." Kaum war er dort angekommen
, erlitt er einen weiteren, so schweren Herzanfall, daß sogar schon die Sterbeglocken
von der Johanneskirche, der Konventskirche des Malteserordens, geläutet
wurden. Dessen ungeachtet lebte Baron Karl von Remchingen weiter.9 Tatsächlich
starb er erst am 18. Februar 1743 nach einer langen Krankheit, die ihn frühzeitig,
im Alter von 30 Jahren, dahinraffte. Vor seinem Tode hatte er noch die heilige Kom-
munion und die Letzte Ölung empfangen. Er wurde in der Bartolott-KTypta der
Johanneskirche unterhalb einer früheren Seitenkapelle (Oratorium) beigesetzt, die
heute als Durchgang zu anderen Bauteilen dient.10

Es sollen an dieser Stelle noch einmal besondere Aspekte der Aufnahme in den
Malteserorden beleuchtet werden. Für die Aufnahme als Ordensritter mußte der
Kandidat adeliger Herkunft sein. Er hatte einen zuverlässigen Nachweis dafür zu erbringen
, daß seine Eltern sowohl dem Namen wie auch dem Wappen nach adelig
waren.11 Eine Ausnahme galt lediglich für uneheliche Söhne von Königen und regierenden
Fürsten. Allerdings verweigerte die deutsche Zunge auch solchen Abkömmlingen
die Aufnahme. Eine weitere Vorbedingung für Beitrittskandidaten war unter
anderem die eheliche Geburt und selbstverständlich unter anderem die Zugehörigkeit
zur römisch-katholischen Kirche. Ferner durften sie durch kein Eheversprechen
gebunden sein, durften kein Kapitalverbrechen begangen haben und durften, um ein
weiteres Beispiel zu nennen, nicht verschuldet sein.12 Darüber hinaus mußte ein
zukünftiger Ritter der deutschen Zunge seine Adelszugehörigkeit mit der sogenannten
Sechzehnahnenprobe nachweisen, was die drei Zungen Frankreichs sowie die
italienische, spanische und portugiesische Zunge anders geregelt hatten. Dort wurde
den Kandidaten lediglich der Nachweis einer adeligen Herkunft von vier Generationen
abverlangt.13 Das Generalkapitel, das im Februar 1533 von Großmeister Philipp
Viliers de PIsle Adam (1521-1534) einberufen wurde, fügte noch eine allgemeine

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