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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 76
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Kenntnis und zur Beachtung zu geben. Tatsächlich sandte er separate Abschriften
jeweils an den Vizekanzler des Ordens, den Diözesanbischof Monsignore Paul
Alpheran de Bussan auf Malta sowie an den großmeisterlichen Rat(geber), den
Uditore Motett. Es war beabsichtigt, das Original dem Papst als dem Oberhaupt des
Ordens zuzusenden, Remchingen wandte sich strikt gegen diesen Plan und scheute
keine Mühe, ihn zu vereiteln. Es wird berichtet, der Großmeister habe Remchingen
für sein Verhalten außerordentliches Lob gezollt. Zur gleichen Zeit wurde der Großmeister
gewahr, daß er von seinem Ordensbotschafter in Rom in Verruf gebracht
worden war. Aber bald nahm die Angelegenheit einen anderen Verlauf, als behauptet
wurde, Remchingen habe, unterstützt von besagtem Farrugia, zu dem Bericht angestiftet
. Während Farrugia aufgefordert wurde, nach Malta zurückzukehren, wo ihn
eine Beförderung zum Uditore erwarten sollte, setzte Remchingen seine Reise von
Rom nach Deutschland fort. Als Farrugia am 29. Mai 1732 auf Malta ankam, wurde
er jedoch sofort festgenommen und im Fort StElmo inhaftiert.45

Als dieser Schmähschriftfall bei Gericht anhängig wurde, folgte sogleich der
Streit um den richtigen Gerichtsstand, nämlich denjenigen des sog. Römischen Gerichts
, des Inquisitionsgerichts auf Malta,46 und der Castellania, des weltlichen Gerichts
des Malteserordens für seinen Ordensstaat. Remchingen suchte direkt in Rom
um Rechtsschutz nach47 und legte zu seiner Verteidigung einen umfangreichen
Schriftsatz vor. Der Großmeister berief, ohne den Lauf der Dinge abwarten zu wollen
, den Ordensrat am 4. März 1733 ein. Ungeachtet einiger Gegenstimmen von
Ratsmitgliedern verurteilte er Remchingen in Abwesenheit zu ewigem Verlust des
Ordenshabits (gleichzeitig eine lebenslängliche Haftstrafe) sowie zum Verlust seiner
Kommenden, die sogleich auf andere Ordensmitglieder übertragen wurden.48 Im
Anschluß aber wurde nachgewiesen, daß das Urteil des Ordensrates fehlerhaft war
und nicht mit den geltenden Ordensstatuten in Einklang stand.

Ein Untersuchungsausschuß wurde eingesetzt, dem die Ballis Frä Ottavio Gallean
und Frä D, Ludovico Arias angehörten. Zu ihrer Unterstützung kam der Assessor
Dr. Raffaele Balzani und der Fiskal (Staatsanwalt) hinzu. Zwischenzeitlich war
Remchingen am 7. Januar 1735 in Malta angekommen, wo er sogleich verhaftet und
ins Gefängnis gebracht wurde. Der Bericht des Untersuchungsausschusses kam am
27. Mai 1735 zur Lesung vor den Ordensrat. Nach Galleans Votum wäre Remchingen
für zwei Jahre auf dem Fort Angelo zu inhaftieren, für die Lebensdauer des
Großmeisters anschließend von Malta zu exilieren und auf ewig seiner Kommenden
verlustig zu erklären gewesen.49 Arias dagegen wollte Remchingen zum sogenannten
einfachen Verlust des Habits (einer Art Suspendierung der Ordensmitgliedschaft
), zur Aberkennung der Großkreuz-Würde ad honores und zur Einziehung der
Kommende verurteilt sehen, ihm aber den Weg zur großmeisterlichen Begnadigung
offen lassen,50

Auf Intervention des Inquisitors, Monsignore Carlo Francesco Durini, trat jedoch
eine Wende hin zur Aussöhnung ein, in deren Folge es zu einem Schriftwechsel zwischen
ihm und dem Großmeister kam. Letztendlich begnadigte der Großmeister
Balli Christian von Remchingen vollständig, rehabilierte ihn und setzte ihn wieder
in seine alten Rechte und Vorrangstufen ein, wie sie allen Ordensbrüdern in jeweiligem
Umfang nach der Ordensregel und den Gewohnheiten der Gemeinschaft zu-

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