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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 136
(PDF, 35 MB)
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v. Schleicher und v. Bredow, ermorden lassen. Etwa 200 Menschen sind in diesen
zwei Tagen umgebracht worden.

Ließen sich da überhaupt noch irgendwelche „Dinge bei gutem Willen beiderseits
... in bestem gegenseitigen Einvernehmen regeln"? Hitler und die Partei hatten für
alle erkennbar ihr wahres Gesicht gezeigt

In den folgenden Jahren gab es für die Sulzburger Gemeinde die gleichen alltäglichen
Schikanen und Behinderungen wie überall. SA und HJ setzten Dienst
während der Gottesdienstzeiten an. Der Pfarrer fürchtete das Abhören seiner Predigten
. Er wurde eines Devisenvergehens verdächtigt, weil eine Kollekte für die
Äußere Mission eingesammelt worden war. Kirchliche Mitarbeiter, die gleichzeitig
eine Funktion in der Partei oder HJ hatten, wurden von der Partei unter Druck gesetzt
. Für die Evangelische Jugend erließ der Oberkirchenrat „Richtlinien zur Durchführung
von Freizeiten und Lagern" (27. 6. 1936): „Es ist verboten: Das Tragen von
Uniformen? das Tragen von Abzeichen eines konfessionellen Jugendverbandes, das
Mitführen von Bannern, Fahnen und Wimpeln, die Ausübung von Sport und
Wehrsport, geschlossenes Aufmarschieren, Gruppenwandern und Zelten in der
Öffentlichkeit." - Bestes gegenseitiges Einvernehmen bei gutem Willen beiderseits
!?

Im Laufe des Jahres 1934 wurden die Rechtsbrüche, ja sogar Gewaltanwendungen
, der „Reichskirchenregierung" bei dem Versuch, die evangelischen Landeskirchen
von Württemberg und Bayern gleichzuschalten, so offensichtlich, und die Unruhe
unter den Gläubigen so groß, daß der badische Landesbischof (13.11.1934),
„Um die drohende Spaltung innerhalb unserer badischen Landeskirche zu verhindern
und deren Weiterbestand aufrecht zu erhalten44, seine Kirche der Einwirkung
der Reichskirchenregierung entzog und die Führung selbst wieder in die Hand nahm.
Die große Mehrheit der badischen Pfarrer stimmte diesem Schritt zu.

1937 war die Entwicklung dann soweit vorangekommen, daß am 18. Juli auf Anordnung
des Landesbischofs von allen badischen Kanzeln ein Wort der Bekennenden
Kirchen verlesen wurde.
,JJebe Glaubensgenossen!

Gebunden an den Herrn der Kirche und an den Auftrag, den wir erhalten haben,
wenden wir uns in dieser Stunde schwerer Not unserer Kirche an alle evangelischen
Gemeinden Deutschlands. Wir haben uns zu gemeinsamem Wort und
gemeinsamen Handeln zusammengeschlossen. Als Glieder der christlichen
Kirche und unseres deutschen Volkes haben wir ein Wort an den Staat gerichtet.
Wir mußten darauf hinweisen, daß auf den bisher eingeschlagenen Wegen ein
geordnetes Verhältnis zwischen Staat und Kirche nicht zustande kommen kann.
Im Blick auf die von uns unternommenen Schritte versagen wir es uns, heute alle
die ernsten Anliegen aufzuzählen, die Euch und uns bewegen.
Wir bezeugen einmütig und feierlich, daß wir unseren Dienst in Kirchenregiment
und Gemeinde nach der Heiligen Schrift und den Bekenntnissen unserer
Kirchen weiter ausüben werden. Wir dürfen uns keiner Maßregel unterwerfen,
die uns an der Ausübung unseres Dienstes hindert.

_ •» __ _

Wir nehmen unsere Pfarrer, Altesten und Gemeindeglieder erneut in die Pflicht.«.
und fordern sie auf, gemeinsam mit uns in dem Kampf, der uns verordnet ist, dem

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