Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 174
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kam in meinen Kräften sehr herunter. Wie ich durch ein früheres Mädchen erfahren
habe, soll die Frau Hein nicht ganz arisch sein. Man sagte mir, ihre Mutter sei eine
Jüdin gewesen. Ihr ganzes Wesen deutet auch darauf hin." Die Denunziation ist ein
Musterbeispiel, wie ein antijüdisches Klischee - eine „Arierin" kann nicht geizig
sein - mit einem Gerücht zusammengebracht wird, um nicht selbst den Wahrheitsbeweis
antreten zu müssen. Sie hätte Frau Hein in tödliche Gefahr bringen können,
spielte aber in deren Befragungen keine Rolle.9

Da der Fall weiterer Aufklärung bedürfe und Verdunkelungsgefahr bestehe, erging
nun Haftbefehl wegen „Amtsanmaßung", und noch am selben Tag, dem 22. Juli,
wurde Birmele dem Haftrichter Dr. Kretschmer vorgeführt. Wiederum ist das Verhörprotokoll
keineswegs neutral gehalten. Diesmal läßt es die Sympathie des Richters
für den Beschuldigten erkennen: Er legt ihm durch seine Fragen die Antworten
geradezu in den Mund. Birmele betonte die Harmlosigkeit seiner Absicht - er wollte
nur unerkannt entkommen. Eine Amtsanmaßung habe nicht vorgelegen, „weil ich
keine Amtshandlung vortäuschen wollte. Ich habe nicht etwa gerufen, daß ich eine
Haussuchung oder etwas derartiges vornehmen wolle." Auf Nachfragen des Richters
berichtete er, er habe zuvor im Bahnhof zwei Glas Bier getrunken. Wegen seiner
epileptischen Anfälle sei er schon drei Monate im Emmendinger Krankenhaus
zur Beobachtung gewesen. Gärtner sei er geworden, „weil ich immer in freier Luft
arbeiten soll". Dr. Kretschmer versuchte auch, das Gewicht seiner Vorstrafe, die der

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Abb. 2 Wehrpaß (Innenseite), ausgestellt am 23. Dezember 1939 in Freiburg, der Birmele als
„beschränkt tauglich" der Ersatzreserve II zuwies. (Photo Privatbesitz)

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