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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 183
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2000/0185
So Frau Birmele in einem Gespräch am 12.1.1998.
Ebenda.

Der Bankdirektor i. R. Hermann Hein ist im Freiburger Adreßbuch von 1941 bis 1943 eingetragen.
Eine Meldekarte hat sich weder von ihm noch von seiner Frau Fanny erhalten. Es liegt im Stadtarchiv
Freiburg lediglich eine Karte vor, die folgenden Vermerk trägt: „Lt. Feststellung der Schutz
polizei vom 22.1.1947 befindet sich im Haus Beethovenstr. 9 eine franz. Dienststelle. Nach Aussagen
der Nachbarschaft ist Bankdirektor Hermann Hein vor längerer Zeit nach Düren i./Westf, verzogen
, Nähere Anschrift ist nicht bekannt" (Schreiben vom 2. 7. 1996). Weder das Stadtarchiv in
52348 Düren noch in 58449 Witten - mit dem Ortsteil Düren - konnten jedoch eine Familie Hein
nachweisen (Schreiben vom 15.7.1996 bzw. 5.8.1996). Die Angaben zu Hamburg sind einem
Schreiben des dortigen Staatsarchivs vom 18.7.1996 entnommen. Uber den Aufenthalt der Familie
Wibel in Freiburg liegen Meldekarten vor (Schreiben des Stadtarchivs Freiburg vom 26.7.1996). Ich
danke Frau Anita Hefele, Frau Dr. Martina Kliner-Fruck, Herrn Dr. Domsta und Herrn Bollmann
von den genannten Archiven für ihre Recherchen.

In den Akten wird als Verhaftungstag der 21. und der 22. Juli angegeben, doch da auch ein Einlieferungsschein
in das Gerichtsgefängnis vom 21.7. vorliegt, dürfte dieses Datum richtig sein.
Frau Birmele berichtete am 12. Januar 1998, er habe in der Waldkircher Gärtnerei Maier gelernt
Später habe er über zwei Jahre in der Elzacher Gärtnerei Reichenbach und dann auch in der Gärtnerei
der Kollnauer Fabrik gearbeitet.

Nach Erinnerung von Frau Birmele am 12. L1998 wurde er bei Arbeiten im KZ Dachau beschäftigt.
Vgl. Birmeles später zitierten Hinweis. Nach den Gerichtsakten leistete er den Arbeitsdienst vom
Herbst 1934 bis Frühjahr 1935 in „Gerolving" (gemeint ist wohl Gerolfing bei Ingolstadt). Aus seinem
„Arbeitsdienstpaß" geht hingegen hervor, daß er vom 22. 6. bis 31. 10. 1934 im Arbeitsdienst
war. Entlassen worden sei er wegen „Stellungsuche", wie die entlassende Dienststelle Geisenfeld be
scheinigte. Weitere Einzelheiten konnten noch nicht belegt werden. In der KZ-Gedenkstätte Dachau
liegen keine Unterlagen zu einem derartigen Arbeitsdiensteinsatz vor (schriftliche Mitteilung vom
23.3.1998). Auch in den Beständen der Stadt Geisenfeld konnte kein Hinweis auf Birmele gefunden
werden. Ich danke dem 1. Bürgermeister, Herrn Max Steinberger, und dem Standesbeamten, Herrn
Helmberger, für ihre Recherchen (schriftliche Mitteilung vom 11.11.1998). Zum Arbeitsdienstlager
Geisenfeld vgl. Helmut Weinmayer: Geisenfeld. Ein Streifzug durch die Vergangenheit. 2. Aufl. Pfaffenhofen
1995, S. 114-115. Ebenfalls erfolglos blieben Nachforschungen des Stadtarchivs Ingolstadt
, für die ich Herrn Edmund Hausfelder herzlich danke (schriftliche Mitteilung vom 11.1.1999),
sowie seitens des Bundesarchivs in den Beständen des Reichsarbeitsministeriums (R 3901), des
Reichsarbeitsdienstes (R 77) und des ehemaligen Berlin Document Centers (BDC); hier danke ich
Herrn Zarwel sehr für seine Unterstützung (schriftliche Mitteilung vom 27.4. 1999).
Die Hausgehilfin, deren Name hier verändert wurde, kam am 27. 4. 1884 in St. Peter als Tochter
eines Tagelöhners zur Welt und ging bereits als junges Mädchen zur Arbeit nach Freiburg. Dort starb
sie auch, ledig und ohne Kinder, am 28. 9. 1967. Beerdigt ist sie in St Peter. Zur Zeit des geschilderten
Ereignisses wohnte sie nicht weit von ihrem Arbeitsplatz, nämlich in der Goethestraße. In St.
Peter Hessen sich keine weiteren Erinnerungen an den „Fall" erschliessen. Für ihre Nachforschun
gen danke ich Herrn Bürgermeister G. Rohrer und Herrn Klaus Weber, beide St. Peter, sowie Herrn
Dr. Ulrich R Ecker vom Stadtarchiv Freiburg.

Vermutlich erkannte der Kriminalbeamte sofort die Absicht. Ob dennoch Erkundigungen eingezo
gen wurden, geht aus den Akten nicht hervor. Nach Mitteilung des Staatsarchivs Hamburg vom 18.7.
1996 waren Frau Heins Eltern evangelisch-lutherisch getauft; für eine Mitgliedschaft in der jüdischen
Gemeinde gab es keine Hinweise.

Der eingeholte Auszug aus dem Strafregister ergab eine Verurteilung durch das Amtsgericht Waldkirch
am 4.5.1934 wegen Diebstahls in zwei Fällen zu zwei Monaten Gefängnis, erlassen durch die
Amnestie vom 7.8.1934, sowie zwei weiteren Verurteilungen durch das Amtsgericht Emmendingen
am 9.5.1935 wegen versuchten Einbruchdiebstahls zu vier Monaten Gefängnis und am 13.6.1935
wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls - unter Einbeziehung des vorherigen Urteils - zu
sieben Monaten Gefängnis.

Der Schutzhaftbefehl oder sonstige Unterlagen zu diesem Vorgang konnten weder im Bestand
Reichssicherheitshauptamt (R 58) noch in anderen einschlägigen Beständen des Bundesarchivs ermittelt
werden (schriftliche Mitteilung des Bundesarchivs vom 24.6.1998; ich danke Herrn Zarwel

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