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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 228
(PDF, 35 MB)
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oder ,Stammesbildung4 der Alemannen auch ernsthaft fegen, ob nicht erst mit der Einbeziehung
der Alemannen in das Merowingerreich und der Fixierung ihres »Platzes* in einer räumlich
übergreifenden Ordnung die Voraussetzungen für die Ausbildung einer territorial zu umschreibenden
, aber ethnisch verstandenen Gemeinschaft gegeben waren'4 (S. 92), Die von den
Franken gezogenen Grenzen führen zur Entwicklung von Kultur- und Sprachgrenzen der Alemannen
. „Unklar bleibt jedoch weitgehend, wie die Herrschaft über diese Alamannia organisiert
war: Wie regierten und kontrollierten die Merowinger dieses Gebiet, wie und durch wen
übten sie ihre Herrschaft über die Alemannen aus?" (S. 92). Erst zu Beginn des 8. Jahrhunderts
vermitteln die Quellen ein deutlicheres Bild von den Herzögen der Alemannen (S. 103).
Dies hängt damit zusammen, daß sie in Gegensatz zu den karolingischen Hausmeiern gerieten
. Nach mehreren Aufständen von alemannischen Herzögen berief 746 Karlmann eine Versammlung
nach Cannstatt ein. Laut den Metzer Annalen (S, 107) wurde dort das Heer der Alemannen
und Franken vereint. Die alemannischen Fürsten wurden „gnädig" zurechtgewiesen.
Dieter Geuenich nennt weitere Quellen und zieht das Fazit: „Erst die methodisch unzulässige
Kombination aller drei Textstellen hat das Bild von einem Gerichtstag entstehen lassen? auf
dem tausende Adlige wegen Hochverrats hingerichtet wurden" (S. 107 f.). Dieses „Blutgericht
" hat also mit großer Wahrscheinlichkeit nicht stattgefunden.

Der Autor geht auch auf die Rechtsvorstellungen der Alemannen ein, den Pactus Legis Ala-
mannorum und die Lex Alamannorum. Altes Stammesrecht aus der Zeit vor der Unterwerfung
durch die Franken läßt sich jedoch nicht mehr finden, Geuenich läßt die Geschichte der Alemannen
mit den Karolingern enden, denn „mit der Entstehung des deutschen Reiches gingen
die ,Stämme' in diesem auf, so daß es berechtigt erscheint, die Geschichte der Alemannen mit
diesem Zeitpunkt als beendet anzusehen" (S. 118).

Das Buch ist weit mehr als nur eine Vorbereitung aus historischer Sicht für die damals anstehende
Landesausstellung. Es ist nach der „Geschichte der Alamannen als Gaugeschichte"
von Julius Cramer aus dem Jahre 1899 die notwendige und aktualisierte Darstellung der Geschichte
der Alemannen. Mit den zahlreichen Literatur- und Quellenangaben, darunter 113
Monographien und 209 Aufsatztitel, einer Zeittafel und einem nützlichen Personen- und Ortsregister
, kann von einem Handbuch gesprochen werden, Mechthild Michels

Ulrich Parlow: Die Zähringer. Kommentierte Quellendokumentation zu einem südwestdeutschen
Herzogsgeschlecht des hohen Mittelalters (Veröffentlichungen der Kommission für
geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg Reihe A. Quellen 50). Verlag W, Kohlhammer
, Stuttgart 1999. 573 S., 7 Abb., Stammtafel.

Wer sich mit den Zähringern beschäftigt, wird an dem vorzustellenden Werk nicht vorbeikommen
. Es handelt sich um die überarbeitete Fassung einer von Karl Schmid (t 1993) angeregten
Freiburger Dissertation, deren Manuskript im Wintersemester 1994/95 unter dem
Titel „Zähringerregesten. Kommentierte Quellendokumentation zur Geschichte der Herzöge
von Zähringen" eingereicht wurde.

In der Einleitung skizziert Parlow zunächst kurz die Entwicklung der Zähringerforschung,
deren Beginn Johann Daniel Schöpflins „Historia Zaringo Badensis" (Karlsruhe 1763-66)
markiert und die mit Eduard Heycks „Geschichte der Herzoge von Zähringen" (Freiburg i. Br.
1891), die bis heute als Standardwerk gilt, „gewissermaBen ihren Gipfelpunkt im späten 19,
Jahrhundert" (S. XI) erreichte. Dank der Initiative Karl Schmids wurde die Zähringerforschung
in den letzten beiden Jahrzehnten entscheidend vorangetrieben. So sind im Zusammenhang
mit der Zähringerausstellung des Jahres 1986 zahlreiche Arbeiten angestoßen und
gefördert worden, zu denen auch das jetzt vorliegende Regestenwerk Parlows zählt.

Im Unterschied zu Heyck, dessen Geschichtsdarstellung bislang auch die umfassendste Ma~

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