Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 237
(PDF, 35 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2000/0239
Orts und Personengeschichte

Hillard von Thiessen: Das Verschwinden der Hexen aus Freiburg. Die Endphase ihrer Verfolgung
in Freiburg i.Br. 1632-1677 (Alltag & Provinz 8). Hg. v. Arbeitskreis Regionalgeschichte
e.V. Haug Verlag, Freiburg 1997. 164 S.

Das Thema „Hexen" findet immer noch großes gesellschaftliches Interesse. Im Musee d'Historie
de la Ville de Luxembourg war vom 5. Mai bis 29. Oktober 2000 die Sonderausstellung
„INCUBI / SUCCUBI - Hexen und ihre Henker bis heute" zu sehen. Sie wurde in Zusammenarbeit
mit dem Sonderforschungsbereich Zauberei- und Hexenprozesse der Universität
Trier organisiert. In Endingen am Kaiserstuhl war für den Herbst 2000 eine Ausstellung zum
Thema „Hexen" in Vorbereitung. Deshalb beginnt Hillard von Thiessen seine Fallstudie mit
der berechtigten Frage: „Schon wieder Hexen?" Zur Begründung führt er an: „In der Tat ist
diese Untersuchung eine lokale Fallstudie, doch sie konzentriert sich auf eine bislang weitgehend
im Schatten der Hexenforschung stehende Phase der Verfolgungen: die Endphase, das
,Auslaufen' der Hexenverfolgung" (S. 9). Doch bevor der Autor sich mit seinem Thema
beschäftigen kann, stellt er in der ersten Hälfte des Buches den Stand der bisherigen Hexen
forschung dar. Ausführlich wird die Hauptphase der Hexenverfolgung zwischen 1579 und
1631 erläutert. Damals stellte das Oberrheingebiet einen Verfolgungsschwerpunkt dar. Immerhin
sind für das Gebiet des heutigen Baden-Württemberg 2861 Hinrichtungen belegt, gegenüber
93 Fällen in der Frühphase sowie 252 Toten zwischen 1632 und 1701. Der Anteil von
Frauen betrug mindestens 50 % und maximal 75 %. Die Verurteilten gehörten sozial überwiegend
den unteren Schichten an. In der Forschung wird die Gesamtzahl der Opfer zwischen
60.000 und 100.000 beziffert, die Hälfte davon im Reich (S. 21). M.E. sind 30.000 Tote die
obere Grenze, wie der Vergleich mit Kurtrier, Luxemburg und Lothringen zeigt.

Da die Freiburger Rechtsprofessoren häufig um Gutachten zu Hexenprozessen gebeten wurden
, übten sie damit einen entscheidenden Einfluß auf den Ausgang von Hexenprozessen aus.
Die Juristen Wittum (1595-1623), Metzger (1595-1632) und Martini (1589-1630) vertraten
das gelehrte Hexenbild. „Ganz im Sinne des Hexenhammers und der dämonologischen Literatur
des 16. Jahrhunderts stellte für sie in erster Linie der Teufelspakt, der nach allgemeiner
Auffassung die Zugehörigkeit der Hexe zu der großen diabolischen Verschwörung besiegelte,
und erst an zweiter Stelle der Schadenzauber das entscheidende Kriterium bei der strafrechtlichen
Beurteilung der Hexerei dar. Sie ordneten daher die Hexerei als crimen exceptum ein,
zu dessen Verfolgung und Aufdeckung beispielsweise die Tortur auch dann, wenn nur verhältnismäßig
schwache Indizien gegen die Verdächtige sprachen, ein geeignetes und erlaubtes
Mittel darstellte" (S. 49 f.). Von der Vorstellung getragen, daß die Hexe eine Verräterin Gottes
sei, gab es kein Entkommen.

Nach dem Scheitern der Hexenprozeß welle der Jahre 1630/31 mit mehreren Toten fanden
zukünftig nur Einzelprozesse statt. Der Freiburger Rechtsgelehrte Häring beurteilte zwar die
Hexerei als ein schweres und hart zu strafendes Vergehen, jedoch vertrat er die Auffassung,
daß nicht vom normalen Strafverfahren abgewichen werden solle. Dies bedeutete also, ohne
neue Indizien gab es keine Folterungen mehr. Der Freiburger Rat verlor zunehmend die Motivation
an der Durchführung von Hexenprozessen. So wurde dem Prozeßdruck der Freiburger
Untertanen aus dem Dreisamtal nicht mehr entsprochen. Eine einschneidende Veränderung bewirkte
die politische Situation ab 1632 durch die Ereignisse des Dreißigjährigen Krieges.

Aus der Endphase der Hexenverfolgung in Freiburg zwischen den Jahren 1632 bis 1677
werden verschiedene Fälle ausführlich beschrieben. In der Nachkriegszeit hatte sich die soziale
und politische Situation stark verändert. Nach dem Wegfall der Hungerkrisen verlor die
Vorstellung vom kollektiven Wetterzauber der Hexen vollends ihre Bedeutung. Zudem ver-

237


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2000/0239