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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 90
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bracht. Auch der ursprüngliche Tabernakel vom Jahre 1807 wurde entfernt und ca.
1894 durch den heute noch vorhandenen, neubarocken der Offenburger Firma
Simmler & Venator ersetzt.32

Umwandlung des Spitals in ein Krankenhaus (1885-1911)

Mit dem Einzug von drei barmherzigen Schwestern des Ordens vom heiligen Kreuz
aus Ingenbohl/Schweiz in das Spital am 1. Januar 1885 begann die langsame Umwandlung
des Spitals in ein Krankenhaus. Die Anstellung von Ordensschwestern
war zu dieser Zeit wegen des Verbots der Niederlassung religiöser Orden im
Großherzogtum Baden nicht ohne weiteres möglich. Das Ettenheimer Bezirksamt
schrieb am 5. August 1887 dem Gemeinderat, dass gemäß § 11 des Gesetzes vom
9. Oktober 1860 über die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im
Staate ohne Genehmigung der Staatsregierung kein religiöser Orden im Großherzogtum
eingeführt werden dürfe. Da nach Auffassung des Bezirksamtes dies auch
für die Anstellung der Schwestern im Spital gelte, sei dem Bezirksamt „ein genügend
begründetes Gesuch" zur Weiterleitung an das Großherzogliche Ministerium
der Justiz, des Kultus und Unterrichts vorzulegen. Das Ministerium entschied am 24.
September 1887, dass nach dem vorgelegten Anstellungsvertrag vom 2. Januar 1886
der Verwaltung des Spitals zu Ettenheim nicht nur allein das Recht vorbehalten sei,
das ganze Dienstverhältnis jederzeit mit einer Frist von acht Wochen zu kündigen,
sondern auch einen Wechsel in der Person der einzelnen Schwestern zu verlangen.
Die Schwestern, die gegen eine vereinbarte Vergütung das Hauswesen und die Krankenpflege
besorgten, erschienen lediglich als Bedienstete der Spitalverwaltung (privatrechtliches
Dienstverhältnis). Ihr Aufenthalt im Großherzogtum war daher nicht
als eine Niederlassung der Ingenbohler Ordenskongregation oder als Errichtung
einer Anstalt dieser Kongregation zu betrachten. Der Großherzogliche Verwaltungshof
erklärte daraufhin am 4. April 1888 seine grundsätzliche Zustimmung zur Anstellung
von barmherzigen Schwestern aus dem Orden zum heiligen Kreuz in Ingen-
bohl als Krankenpflegerinnen bzw. Haushälterinnen im Ettenheimer Spital, diese
dürfe jedoch nicht auf der Basis einer Vereinbarung mit der Generaloberin des Ordens
, sondern in der Form eines persönlich mit den einzelnen Ordensschwestern
selbst abzuschließenden Vertrages geschehen.

Dem Bericht des Ettenheimer Gemeinderats vom 16. August 1887 in dieser Angelegenheit
an das Bezirksamt ist zu entnehmen, dass die drei Schwestern die Krankenpflege
besorgten, teils in der Stadt, teils im Spital und zugleich die Haushaltung
und Wirtschaft im Spital führten. Nach dem Einzug der Ordensschwestern wurde
auch die Ausstattung des Spitals verbessert. Besonders als am 1. Januar 1888 der Bezirksarzt
Dr. Walther den ärztlichen Dienst dort antrat, wurden auch größere operative
Eingriffe möglich. Vorher war das Spital eher ein Armen- und Pfründnerhaus.
Schon am 5. November 1887 hatte Dr. Walther dem Gemeinderat verschiedene Verbesserungsvorschläge
vorgelegt (Auszug): „Die Verfassung, in der sich jetzt das hiesige
Spital befindet, entspricht mehr der eines Pfründnerhauses; es ist aber nöthig,
daß bei plötzlich vorkommenden Unglücksfällen, bei operativen Eingriffen, die
rasch gemacht werden müssen; bei Krankheiten, die eine sorgfältige, fortwährende
und sachkundige Behandlung und Ueberwachung erheischen, ein Ort vorhanden sei,

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