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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 105
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seines Bruders Johann Reinhard, Franz von Schauenburg (1615-1685), der seinen
Hauptwohnsitz zu Sulzbach im Elsass hatte22 und sich erstmals nun angelegentlich
um die Belange der Herrschaften kümmerte. Im Jahr 1660 ratifizierte er eine von
der Stadt gewünschte Waldordnung (anstelle einer älteren, verlorengegangenen Fassung
),23 während die fünf Jahre später erlassene Weidgangsordnung und zwei weitere
Ordnungen bereits von Freiherr Rudolf Heinrich von Schauenburg (1626-1687)
bestätigt wurden.24

Er gehörte der mährischen Linie an, der die elsässische Linie kurz zuvor einen
ihrer Staufener Anteile verkauft hatte.25 Diese Linie tritt hier anscheinend zum erstenmal
in Staufen in Erscheinung - im selben Jahr macht Maria Maximiiiana, eine
Schwester von Rudolf Heinrich, eine Stiftung an die Staufener Pfarrkirche26 - und
gewann nun zunehmend an Einfluss innerhalb der schauenburgischen Familie, was
nicht nur ihrer finanziellen Lage, die im Vergleich zu der ihrer elsässischen Verwandten
weit besser war,27 sondern auch ihrem sozialen Status entsprach. Mit der
späteren Erhebung in den Grafenstand des Erbkönigreiches Böhmen (1675) und der
damit verbundenen Besserung des Wappens, in dem nun auch die Herrschaft Staufen
auftaucht, fand dies seinen sichtbaren Ausdruck.28

Allerdings scheint Rudolf Heinrich in Staufen zunächst nicht sehr häufig aufgetreten
zu sein; jedenfalls übertrug er wegen „sehr weither Entlögenheit" seiner
mährischen Besitzungen und aus anderen Gründen, auf die noch zurückzukommen
ist, die Verwaltung der Herrschaften Staufen und Kirchhofen 1668 seinem bisherigen
Amtmann Johann Konrad Schächtelin,29 zunächst für neun Jahre. Als „Admo-
diator" stehen Schächtelin in dieser Zeit sämtliche Einkünfte und Gefälle zu, jedoch
muss er die auf der Herrschaft liegenden Schulden verzinsen, was sich jährlich auf
die nicht geringe Summe von 3.779 fl. beläuft. Außerdem hat er einen „Bestandszins
" von 2.500 fl. zu entrichten. Die Schauenburger hingegen behalten sich vor, die
Vögte, das Gericht und alle anderen Amtspersonen in den Herrschaften einzusetzen
und, falls sie von ihren mährischen Gütern weichen müssen, selbst in Staufen Wohnung
zu nehmen.30

In den Jahren zwischen 1655 und 1670, die eine Atempause zwischen den Kriegen
brachten, dürfte nun auch eine vermehrte Bautätigkeit eingesetzt haben: Arbeiten
am Stadtgraben, zur Instandhaltung des Wassernetzes und der Brückenbauten
sind ebenso belegt wie Bauarbeiten an der „Gemeinen Säge", an der Stube, am Kornhaus
, am Schäfereihaus, an Scheuern und Stallungen des Schlosses und schließlich
am Schloss selbst.31 Das Bemühen der Schauenburger, Staufen zu einem repräsentativeren
Herrschaftssitz zu machen, ist unverkennbar. Die Stadt wurde zum Verhandlungsort
für viele familieninterne Angelegenheiten zwischen den einzelnen
Linien, aber auch für Verhandlungen mit andern Partnern bzw. Kontrahenten,32
schließlich auch für ritterschaftliche Versammlungen.

Die Freiherren von Schauenburg und die Breisgauer Ritterschaft

Mit der schauenburgischen Herrschaftswahrnehmung in Staufen intensivierte sich
die Einbindung der Familie in die Ritterschaft des Breisgaus.33 Bereits in der Ritterschaftsmatrikel
von 1625, in der noch die Adelsfamilien „beider Gestade", also

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