http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2001/0106
Abb. 2 Auf dem Stich „Castra quae eminent in pago Brisgoiae iuxta monasterium S. Trutperti" von
Andreas und Joseph Schmuzer (1734) werden auch Staufen (oben Mitte) und seine Burg (oben rechts)
dargestellt. (Stadtarchiv Freiburg, M 7792)
von Elsass und Sundgau einerseits sowie vom Breisgau andererseits, aufgeführt sind,
waren die Schauenburger nicht nur mit ihren elsässischen Besitzungen in Herrnsheim
, Sulzbach, Jungholz, Rimbach-Zell, Niederhergheim, Hattstatt, Vögtlinshofen
und Häusern sowie Gebweiler vertreten, sondern auch wegen des Besitzes von Krozingen
, zu dem 1628 eben noch Staufen und Kirchhofen hinzukamen.34 Als dann der
habsburgische Besitz im Elsass nach dem Westfälischen Frieden 1648 an Frankreich
überging und die elsässische Ritterschaft von dem breisgauischen Teil abgetrennt
wurde, blieben die Schauenburger deshalb, wie viele ihrer Standesgenossen, weiterhin
Mitglieder der Breisgauer Ritterschaft35 und gehörten mehrfach dem größeren,
z.T. auch dem engeren Ausschuss an.
Wie aus den Protokollen der Breisgauer Ritterschaft hervorgeht, wurde dem
schauenburgischen Votum ein nicht geringes Gewicht beigemessen. So ist es in
höchstem Maße verwunderlich, dass an dem 1666 nach Staufen einberufenen Rittertag
kein Schauenburger teilnahm und in der Liste der Unterzeichner der neuen
Ritterordnung, die dort verabschiedet wurde, auch kein Mitglied der Familie aufgeführt
ist.36 Die Gründe dafür lassen sich nur vermuten.
Bereits 1653, als die Trennung der beiden „Gestade" der Ritterschaft noch nicht
106
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2001/0106