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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
121.2002
Seite: 29
(PDF, 49 MB)
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meyer dann so weit fortgeschritten, dass der Rat über die Festsetzung des Gerichtstages
nachdenken konnte. Da aber immer noch nicht geklärt war, ob Vischer von der
Universität möglicherweise doch noch ausgeliefert werden würde, kam es zu Verzögerungen
. Als am 26. August 1602 auf der Ratssitzung deutlich wurde, dass sich im
Konflikt mit der Universität noch immer keine Lösung abzeichnete, entschied der
Rat, Jacob und Widenmeyer ein längeres Warten zu ersparen und den Gerichtstag
auf den Donnerstag, den 29. August 1602, zu legen. An diesem Tag verurteilte dann
das Schultheißengericht Mathis Jacob und Hieronymus Widenmeyer diebstals halber1
^ zum Tode. An Jacob sollte die Strafe durch den Strang, an Widenmeyer durch
das Schwert vollzogen werden, was noch am selben Nachmittag geschah. Hans
Scherer ist bis spätestens Mitte November ebenfalls hingerichtet worden, doch fehlen
genauere Angaben zu seiner Exekution.14

Hans Vischer hingegen gelang Anfang Oktober 1602 die Flucht aus dem Gefängnis
der Universität. Er suchte die Behausung seines Bekannten Georg Schübel auf,
der zu diesem Zeitpunkt aber auf Wache auf dem St.-Peter-Turm war. Vischer eilte
dorthin, pfiff nach Schübel und versteckte sich erst einmal auf dem Kirchhof von
St. Peter. Später schleuste Schübel ihn dann durch das Predigertor. Von hier an verliert
sich die Spur Vischers. Schübel sagte nach seiner Festnahme durch den Rat aus,
Vischer habe zuerst zu seinem Vater und später nach Ungarn gewollt. Der Rat und
auch die Universität versuchten in mehreren Verhören herauszufinden, ob Schübel
vom Aufenthaltsort Vischers Kenntnis habe. Schübel verneinte dies stets und verteidigte
sich damit, er habe nicht gewusst, dass er als städtischer Wächter den Ausbruch
Vischers aus dem Gefängnis der Universität dem Rat hätte melden bzw. verhindern
sollen. Mitte November schlug dann die Universität ein ungewöhnliches Mittel vor,
um den entwichenen Vischer wieder einzufangen: der Rat sollte Schübel nach
Vischer suchen lassen und ihn so lange der Stadt verweisen, bis er ihn gefunden hätte.
Der Rat war von diesem Vorschlag angetan und beauftragte die Universität, für Schübel
ein Patent auszuarbeiten, das ihm unterwegs die Unterstützung der Obrigkeiten
verschaffen sollte. Schübel wehrte sich zwar nach Kräften gegen dieses Ansinnen und
beteuerte, dass er keine Ahnung habe, wo Vischer sei. Selbst dass er den Rat nach Anweisungen
bat, in welcher Richtung er denn suchen solle, machte keinen Eindruck,
so dass Schübel nichts anderes übrig blieb, als dem Vfferlegten bevelch fleißig nach-
zukhom[m]en15. Das Ratsprotokoll für Freitag, den 29. November 1602, vermerkt,
Schübel sei nach dem Schwören einer gewonlichen Vrphedt16 mit etwas Zehrgeld und
dem von der Universität ausgestellten Patent aus dem Gefängnis entlassen worden,
um dem Außgerißnen Malefizischen Studenten Hanns Vischer Von Ziegelbach nachzuziehen11
. Über den Erfolg dieser Mission wissen wir leider nichts.

Die Täter

Obwohl die Verhörakten umfangreich sind, wissen wir nur sehr wenig über Herkunft
und Lebensumstände der Täter. Selten erfahren wir mehr als den Namen, den Wohn-
und Herkunftsort und den Beruf bzw. den des Vaters. Trotzdem scheint eine Analyse
dieser Informationen angebracht, um herauszufinden, welcher Schicht sich die Verhafteten
zuordnen lassen und ob sich daraus Rückschlüsse auf eine mögliche durch

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