Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
121.2002
Seite: 38
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2002/0038
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Abb. 7 „Peinlich Halsgericht" (Carolina) von Kaiser Karl V. Frankfurt 1587, Bl. lr.

(StadtAF, RARA)

fügung stand. Während der Schlosser Othmar Häffele nach Fürbitte des Vogtes von
Kirchzarten bereits ohne Strafe entlassen worden war, wurde sein Sohn, da er ver-
botten Schlüßel gemacht welches der Schloßer Ordnung genzlich Zu wider59, freigelassen
und meyner Hern Obrigkhaitt verwiesen, eine relativ harte Strafe. Steffen
Mänen und Matthias Federer wurden mit Geldstrafen, dem „Universalstrafmittel"60
der Freiburger Gerichtspraxis belegt, da sie aus Sicht des Rates unverantwortlich gehandelt
, das gestohlene Geld mit verzecht und es unterlassen hatten, die Haupttäter
anzuzeigen. Hilleson und Frickhin wurden ohne Strafen entlassen, da ihnen keine
Vergehen nachzuweisen waren. Bei fast allen diesen Gefangenen ist vermerkt, dass
sie vor ihre Freilassung eine Urfehde schwören mussten, mit der sie auf ein Vorgehen
gegen den Rat wegen ihrer Verhaftung verzichteten. Gegen Mathis Jacob und Hans

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