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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
121.2002
Seite: 40
(PDF, 49 MB)
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schungsresultaten zu prüfen. So konnte die vielfach vertretene These untermauert
werden, dass ein Großteil der devianten Personen dem Milieu der Unterschichten
und unehrlichen Berufe zuzuordnen ist. Die Untersuchung der Vorgehensweise der
Bande hat recht ausgefeilte Handlungsmuster nachweisen können, die zumindest bei
einigen der Tätern auf eine professionelle Ausübung des Diebshandwerks schließen
lassen. Bemerkenswert ist wiederum die bereits mehrfach gezeigte Mobilität der
frühneuzeitlichen Menschen, die von den vielfältigen Grenzen der Territorien kaum
beeinträchtigt worden ist. Für die Strafverfolgungsbehörden waren diese Grenzen
um einiges undurchlässiger. Unser Fall zeigte Beispiele sowohl für die Auslieferung
von Verhafteten über die Grenzen hinweg als auch für deren Verweigerung. Auch innerhalb
der Städte waren die Rechtsverhältnisse mitunter kompliziert, wie eindrucksvoll
an dem Streit der Stadt mit der Universität um die Überstellung des Studenten
Vischer demonstriert werden konnte. Zudem ist auffällig, mit welcher Genauigkeit
und mit welchem Aufwand die Strafverfolgungsbehörden einzelne Delikte
verfolgten, wenn sie von ihnen Kenntnis erhielten. Hält man sich zudem vor Augen,
dass nur ein Teil der Schriftstücke, die zu diesem Fall angefallen sind, untersucht
wurden, erhält man einen Eindruck davon, wie groß bereits zu Beginn des 17. Jahrhunderts
der „Papierkrieg" war.70

Anmerkungen

1 Gerd Schwerhoff: Aktenkundig und gerichtsnotorisch. Einführung in die Historische Kriminalitätsforschung
. Tübingen 1999.

2 So berichtet Rolf Süss: Das Haupt von den Achseln wegnehmen. Kriminalstrafen im alten Freiburg.
Freiburg 1997, auf S. 77 von einem Mitwisser des Falles; Georg Schindler: Verbrechen und Strafen
im Recht der Stadt Freiburg im Breisgau von der Einführung des neuen Stadtrechts bis zum
Übergang an Baden (1520-1806). Freiburg 1937, kannte zumindest die Vergicht eines der Täters,
begnügt sich aber auf S. 303 mit wenigen Zeilen. Zudem führt er im Index einen der Haupttäter auf,
doch ist dieser auf der angegebenen Seite nicht zu entdecken. Hillard von Thiessen hat den Fall in
einem Beitrag für die Badische Zeitung vom 8.3.2001 skizziert, seine Darstellung muss aber in einigen
Punkten korrigiert werden.

3 Im Gegensatz zum Vergichtbuch und zu den Ratsprotokollen sind die Blätter der Verhörprotokolle
nicht paginiert. Zum leichteren Auffinden der Quellenzitate, die stets kursiv gesetzt worden sind,
wurde eine Foliierung eingeführt; Vergicht oder Urgicht = Geständnis.

4 Zum Kaufhaus und Stadtwechsel vgl. Horst Buszello und Hans Schadek: Alltag der Stadt - Alltag
der Bürger. Wirtschaftskrisen, soziale Not und neue Aufgaben der Verwaltung zwischen Bauernkrieg
und Westfälischem Frieden. In: Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau. Bd. 2: Vom
Bauernkrieg bis zum Ende der habsburgischen Herrschaft. Hg. von Heiko Haumann und Hans
Schadek. Stuttgart 1994, S. 69-161, hier S. 79; Peter P. Albert: Achthundert Jahre Freiburg im
Breisgau 1120-1920. Freiburg 1920, S. 44 f.; Leo Schmidt: Freiburger Stadtbaugeschichte
1500-1800. In: Haumann/Schadek, S. 252-276, spricht auf S. 258 f. vom Kaufhaus als „Sitz der
städtischen Finanzverwaltung".

5 Stadtarchiv Freiburg (StadtAF), Cl Criminalia 19, Aussage Mathis Jacobs, 22.08.1602, [fol. 25r].

6 StadtAF, Cl Criminalia 19, Vergicht Mathis Jacobs, 27.8.1602, [fol. 21r].

7 StadtAF, Cl Criminalia 19, Vergicht Mathis Jacobs, 27.8.1602, [fol. 21r].

8 StadtAF, B5 XHIa Nr. 41, Ratsprotokolle, 29.5.1602, fol. 349v.

9 StadtAF, Cl Criminalia 19, Vergicht Mathis Jacobs, 27.8.1602, [fol. 25v].

10 StadtAF, Cl Criminalia 19, Aussage Hans Widenmeyers, 16.7.1602, [fol. 64v].

11 Gemeint ist der am Franziskanerplatz gelegene Renaissancebau des Neuen Rathauses, der aus zwei
Bürgerhäusern bestand, die von der Universität ab 1559 nach und nach erworben und bis 1581 für
den Vorlesungsbetrieb umgebaut worden sind. Gregorius Sickinger bezeichnet sie in seinem Stadt-

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