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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
121.2002
Seite: 121
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Abb. 3 Der 1926 wiedererbaute und im Oktober 1977 niedergebrannte Ronihof mit dem Gasthaus
zum Auerhahn auf einer Ansichtskarte aus der Zeit um 1930. Schon im Jahre 1934 wurde das Gasthaus
hinten rechts um einen großen Speisesaal erweitert (Nienhaus)

hof „zum Auerhahn", für den der Bezirksrat St. Blasien am 12. Mai 1926 das Real-
gastwirtschaftsrecht erteilte.35

Dieser vermeintlich nach allen Seiten rechtlich und vertraglich abgesicherte Zustand
hielt jedoch nicht lange an. Nur kurz nachdem für den Weiler Aha nicht mehr
der Bezirksrat von St. Blasien, sondern der von Neustadt im Schwarzwald zuständig
war, kam mit Schreiben vom 2. August 1928 zunächst einmal das Aus für das Gasthaus
„zum Auerhahn". Unter diesem Datum teilte der Bezirksrat Neustadt kurz und
knapp, aber dennoch eindeutig, mit: Das Realrecht für die neuerstellte Gastwirtschaft
zum Auerhahn in Schluchsee-Aha ist erloschen. Die Kosten der Entschließung
verbleiben der Staatskasse.2'6 In der nachfolgenden Begründung für diese Entscheidung
führte der Bezirksrat aus:37 Das Wirtschaftsgebäude sei am 5. Dezember 1914
abgebrannt, seine Neuerrichtung sei im Hinblick auf die bevorstehende Schluchsee-
bewirtschaftung, nach deren Plan der Brandplatz in den Stau fallen sollte, in den Jahren
1925/6 auf der anderen Seite der Landstraße in der Nähe der jetzigen Bahnstation
Aha erfolgt, und zwar auf einem eine andere Lagerbuchnummer tragenden Grundstück
. Obwohl nun die Verlegung durch Umstände bewirkt gewesen sei, die nicht im
freien Willen des Berechtigten gelegen seien, so habe sie doch das Realrecht zum
Erlöschen gebracht; Realgewerberechte seien wie Privilegien als Ausnahme-Vergünstigungen
streng auf die Grenze zu beschränken, für welche sie verliehen worden
seien, also erscheine jede Ausdehnung der Berechtigung ohne besondere Zustimmung
der zur Verleihung berechtigten Staatsbehörde ausgeschlossen.

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