http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2002/0241
Aus dem Generalvertrag (§ 4) zwischen dem Land Baden-Württemberg und
der Stadt Freiburg im Breisgau:60
1) „Die Staatliche Hochschule für Musik in Freiburg i. Br. wird mit Wirkung
vom 1. Januar 1963 voll verstaatlicht.
2) Im Hinblick auf die dadurch eintretende finanzielle Entlastung der Stadt verpflichtet
sich diese zu folgenden Leistungen:
a) Die Stadt überlässt dem Land die derzeitig von der Staatlichen Hochschule
für Musik in den Gebäuden Münsterplatz 30, Schusterstr. 19, Schusterstr. 21
und Löwenstr. 16 belegten Räume solange unentgeltlich, bis für die Staatliche
Hochschule für Musik ein Neubau erstellt ist.
b) Die Stadt veräussert spätestens innerhalb von 5 Jahren ein für den Neubau
der Hochschule für Musik geeignetes und ausreichendes Baugelände in einem
besonderen Vertrag unentgeltlich an das Land ...
3) Das Land verpflichtet sich, die Staatliche Hochschule für Musik nicht ohne
Zustimmung der Stadt in eine andere Gemeinde zu verlegen ..."
Aufgrund dieses Übergabevertrags gehörte die Musikhochschule nun voll und
ganz dem Land Baden-Württemberg, denn zum selben Zeitpunkt wurden in einem
gesonderten Vertrag auch die bisher städtischen Bediensteten vom Land übernommen
. Das Budget der Stadt Freiburg wurde dadurch um jährlich 180-200.000 Mark
entlastet. Besonders wichtig für die Stadt ist der Passus 3), in welchem Freiburg der
Verbleib der Musikhochschule zugesichert wird. Andererseits wird die Stadt dazu
verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren einen Bauplatz zur Verfügung zu stellen, also
spätestens im Januar 1968. Ein Neubau schien endlich in erreichbare Nähe gerückt,
und schon ein paar Tage später kam der Pflanzengarten in Höhe des Alten Messplatzes
ins Gespräch. Bis es jedoch zur Eröffnung der neuen Hochschule kam, wurde
eine wahre Odyssee von zwanzig Jahren durchlitten, wenn man die Irrfahrten und
die Kämpfe einbezieht, die nicht ausblieben.
Zunächst dachte man aber ans Feiern. Am 10. Januar 1963 war es soweit, die
Hochschule wurde offiziell dem Land Baden-Württemberg übergeben. Im Haus
„Zur lieben Hand" gestaltete man den Festakt „besonders feierlich". Alles, was Rang
und Namen hatte, war anwesend, vom Regierungspräsidenten Anton Dichtel und
dem Oberbürgermeister Dr. Keidel bis zu den Vertretern von Landesregierung, Landtag
und weiteren Gremien. Nur an die französischen Besatzungsoffiziere, mit deren
Einwilligung die Gründung überhaupt erst möglich geworden war, dachte niemand
mehr. Über 120 Personen wurden eingeladen, darunter das gesamte Lehrerkollegium
der Musikhochschule, 42 Dozenten und 15 Senatsmitglieder. Zur Aufführung gelangten
: Hugo Distler, „Aus dem Mörike-Chorliederbuch" unter Leitung von Herbert
Froitzheim; Johannes Brahms, 4 Stücke aus op. 116, gespielt von Carl Seemann;
Franz Liszt, B-A-C-H für Orgel, gespielt von Walter Kraft.61
Die Senatsmitglieder 1963
Prof. Dr. h. c. Gustav Scheck (Direktor) Dozent Jürgen Klodt
Prof. Johannes Schneider-Marfels Prof. Walter Kraft
(stellvertretender Direktor) Studienrat Horst Schneider
Prof. Dr. Willibald Gurlitt Prof. Carl Seemann
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