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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 15
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0015
1542

Das gotzhus Schutter und die Gemeinde Köndringen schließen 1542 einen Vertrag: Die Gemeinde
verpflichtet sich, an jeden vom Kloster bestellten Pfarrer oder Vikar von jedem opferbaren
Mensch, der zu Köndringen stirbt, vierthalb Schilling Freyburger Werung, und von einem
Kind und unopferbaren Menschen sieben Pfennig zu zahlen. Dafür sind die Pfarrer verpflichtet
, die Toten zu beerdigen und die Totenmessen zu lesen.47

1. Juni 1556

Nach Abschluss des Augsburger Religionsfriedens am 25.09.1555, der den Anhängern des
Augsburger Bekenntnisses Frieden und Wahrung des gegenwärtigen Besitzstandes zusichert,
führt Markgraf Karl IL von Baden-Durlach (1553-1577) in seinem Land die Reformation ein
und erlässt eine evangelische Kirchenordnung.48

1557-1559

In dieser Zeit amtiert Pfarrer Zacharias Binder in der Köndringer Kirche. Er ist der erste evangelische
Pfarrer nach der Reformation 49

1560

Markgraf Karl II. fordert 1560 das Kloster Schuttern auf, dem Pfarrer zu Köndringen zu seiner
Competenz 20 Gulden zu zahlen, andernfalls er einen anderen Pfarrer evangelischer Con-
fession nach Köndringen entsenden werde.50 Dies ist vermutlich in den ersten Jahren nach dem
Beginn der Einführung der Reformation 1556 durch den Markgrafen geschehen, als noch
Mönche aus Schuttern Gottesdienst hielten, aber erst 1560 dokumentiert worden.

24. April 1561

Im Vertrag zwischen dem Markgrafen Karl IL und den Klöstern von 1561 in Neuenburg am
Rhein wurde festgestellt, dass die Klöster den Zehnten und die kleinen Abgaben wie Geflügel,
Eier usw., Gefälle genannt, weiter erhalten, dass sie aber auch die Pfarrbesoldung und die
Baupflicht an Kirche und Pfarrhaus durchzuführen haben.51 Für die Untertanen der weltlichen
Herren galt der Grundsatz Cuius regio, eius religio.

1594-1600

Andreas Heusinger ist der erste urkundlich genannte evangelische Pfarrer Köndringens.52

47 Ebd., S. 29.

48 Ebd.

49 Kirchenrenovierung (wie Anm. 3), S. 75 (Series pastorum Köndringensium).

50 Peter (wie Anm. 4), S. 29.

51 Erb (wie Anm. 45), S. 18 und 40, wobei im Bericht Erbs (S. 40) 1560 statt 1561 steht.

52 Heusinger hat noch vor seinem Tod den Text seines Grabsteins ohne seinen Namen einmeißeln lassen, Kirchenrenovierung
(wie Anm. 3), S. 42 - und dabei Tag und Monat des Todesdatums „AUF PFINGST (...) UMB
DAS MDC. JAR" /1600/ ausgelassen. Der Verfasser hat festgestellt, dass sein Name später von anderer Hand in
kleineren Großbuchstaben auf einer dafür gar nicht vorgesehenen Stelle, nämlich auf einer schmalen Schiene
zwischen dem Relief-Oberteil und dem Textteil eingezwängt, behelfsmäßig eingemeißelt wurde. Der Oberteil
zeigt, in mäßigem Relief gehauen, in der Mitte ein Kreuz, links den im Talar knienden Heusinger und rechts sein
Wappen. Der Standort dieses Denkmals wurde mehrmals geändert. Es befand sich zuerst am linken Anbau des
(im März 1862 abgerissenen) Kirchleins. Von dort wurde es an die hintere Kirchhofmauer versetzt. Nach dem
Abriss der Pfarrzehntscheuer 1961 und dem folgenden Bau eines evangelischen Gemeindehauses 1961/62 an deren
Stelle wurde dieser Grabstein an der Pfarrmauer angebracht und erhielt ein kupfernes Schutzdächlein. (Hier
ist zu bemerken, dass Peter [wie Anm. 4], S. 29, die Pfarrmauer mit Seitenmauer bezeichnet.). Doch auch an
diesem Standort blieb der Stein - glücklicherweise! - nur zwei Jahrzehnte. Im Zuge der Kirchenrenovierung
1984 kam er endlich an eine denkmalgeschützte Stelle, nämlich in den ehemaligen Chorraum der Kirche, der
durch die Westung der Kirche 1862-1866 zur Eingangshalle umfunktioniert wurde. Leider wurden dabei die auf
beiden Seiten dieses Chorraums befindlichen spitzbogigen, gotischen Türen zugemauert. Die Besichtigung des
Grabsteins durch den Verfasser erfolgte am 20. Juli 1998, die Nachricht durch Pfarrer Bordne von Köndringen
über den Zeitpunkt seiner Umsetzung am 4. August 1998.

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