http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0025
26. Mai 1856
Im Bericht Nr. 977 vom 26. Mai 1858 an die Domänenkammer in Karlsruhe hält Oberbaurat
Fischer die Beibehaltung des gotischen Turmes für sachgemäß und den Neubau des gotisierenden
Kirchenschiffes für notwendig.123
1861
Erst 1861 legt der badische Bezirksbauinspektor Arnold seinen Neubauplan der Köndringer
Kirche Oberbaurat Fischer vor. Es ist nicht bekannt, wo dieser Plan drei Jahre lang geblieben
war und Arnold sich nicht darum gekümmert hat.124 Arnold verwendet als Maß noch Badische
Fuß.
123 Hillenbrand (wie Anm. 3), S. 25. Die Genehmigung dieser Ansicht samt Plan trifft erst drei Jahre später, am
24. Juli 1861, ein.
124 Vgl. Schmidt (wie Anm. 2), S. 307.
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