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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 37
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0037
Weiblicher Herrschaftsanspruch zwischen Recht und Realität.
Pfalzgräfin Klara von Tübingen als

grefin undfrovwe zuo Friburg*

Von

Eva-Maria Butz

Als Klara, Pfalzgräfin von Tübingen, geborene Gräfin von Freiburg, am 9. Juni 1358 die Herrschaft
Freiburg an ihren Stiefonkel Egen II. von Freiburg verkaufte, fand nach nur 18 Monaten
die erste und einzige weibliche Regentschaft über Freiburg ihr Ende. Dem Verkauf gingen
eineinhalb Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Rechtsanspruch der beiden Parteien
auf die Adelsherrschaft voraus, deren Druck Klara letztendlich weichen musste. Es stellt
sich die Frage, worauf Klara und Egen ihre jeweiligen Ansprüche gründeten, doch darüber hinaus
gilt es zu bewerten, ob die Position Klaras als Stadtherrin vor dem Hintergrund der Chancen
von Frauen auf Partizipation an Herrschaft allgemein eine außergewöhnliche Ausnahme
darstellt.

Die Möglichkeit adliger Frauen, als Herrschaftsträgerinnen in die Politik einzugreifen, war
von vielen Faktoren abhängig. In erster Linie galten Töchter ihren Familien als Garanten für
eine Allianzpolitik, die auf der Schaffung verwandtschaftlicher Bindungen beruhte. Hierbei
war den jungen Frauen freilich kaum Spielraum für eigene Entscheidungen geboten. Sie muss-
ten sich der Familienpolitik unterwerfen. Zu viele Töchter gefährdeten andererseits die finanzielle
Stabilität einer Familie, da Aussteuer und Heiratsabgaben eine zu große Belastung bedeuten
konnten.1 Herrschaft und Besitz hingegen wurden nach Erbteilung in erster Linie an die
männlichen Nachkommen weitergegeben; fehlten Söhne, fiel der Besitz über die Töchter an
deren Ehemänner.2 Eine direkte Herrschaftsübertragung an die Frauen der Familie fand in der
Regel nicht statt, allerdings stand den adligen Frauen ein individueller Spielraum an der Seite
des Ehemannes und im Geflecht ihrer Familie offen, um aktiv auf das politische Geschehen
einzuwirken, wie eine Reihe von Einzeluntersuchungen zeigen kann. Besonders die Königinnen
der ottonischen und salischen Zeit sind gut erforscht.3 Hingegen liegen nur wenige Untersuchungen
zum politischen Einfluss von Frauen in der Zeit der entstehenden und sich verfestigenden
Territorialherrschaften während des Hoch- und Spätmittelalters vor.4

* Der vorliegende Aufsatz fußt auf einem Vortrag, der im Juni 2002 auf dem International Medieval Congress in
Leeds innerhalb der Sektion „Lordship, Succession and Aristocratic Women" gehalten wurde.

1 Karl-Heinz Spiess: Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters. 13. bis Anfang 16.
Jahrhundert (Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beihefte 111). Stuttgart 1993, S. 344 f.

2 Jennifer C. Ward: Noblewomen, Family, and Identity in Later Medieval Euope. In: Nobles and Nobility in Medieval
Europe. Concepts, Origins, Transformations. Ed. by Anne J. Duggan. Woodbridge 2000, S. 245-262, hier
S. 248; Spiess (wie Anm. 1), S. 199 ff., S. 327 ff.

3 Thilo Vogelsang: Die Frau als Herrscherin im hohen Mittelalter. Studien zur „consors regni" Formel (Göttinger
Bausteine zur Geschichtswissenschaft 7). Göttingen/Frankfurt/Berlin 1954; Silvia Konecny: Die Frauen des
karolingischen Königshauses. Die politische Bedeutung der Ehe und der Stellung der Frau in den fränkischen
Herrscherfamilien vom 7. bis zum 10. Jahrhundert (Dissertationen der Universität Wien 132). Wien 1976;
Mechthild Black-Veldtrup: Kaiserin Agnes (1043-1077). Quellenkritische Studien. Köln/Weimar/Wien
1995; Amalie Föbel: Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume
. Darmstadt 2000.

4 Heinz-Dieter Heimann: Über Alltag und Ansehen der Frau im späten Mittelalter. In: Frau und spätmittelalter-

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