Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 42
(PDF, 58 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0042
sollten.25 Damit hatte Egen seinen Anspruch auf die beiden traditionsreichen Burgen Lichteneck
und Nimburg abgesichert. Wenn Konrad IL die beiden Burgen seiner zweiten Gattin Anna
als Heiratsausstattung und Wittum in einer bestimmten Höhe verpfändet hatte, so war dies gewiss
mit der Absicht geschehen, dass die Anlagen nach ihrem Tod wieder an die Herrschaft
Freiburg zurückfallen sollten. Die Vererbung an ihre Kinder aus dieser Ehe war sicherlich
keine Vereinbarung, die vor dem Tod Konrads geschlossen worden war. Beide Burgen waren
ebenso wie die Silberbergwerke von besonderer Wichtigkeit für das Selbstverständnis des Freiburger
Grafenhauses. Während die Geschichte der Burg und Herrschaft Nimburg noch in die
Zähringerzeit zurückreichte, war die Errichtung der Burg Lichteneck unter Konrad I. in den
sechziger Jahren des 13. Jahrhunderts ein Stein gewordenes Symbol für die Durchsetzung der
Herrschaft gegenüber dem Straßburger Bischof, den Herren von Geroldseck und den Herren
von Üsenberg. Gemeinsam mit der Nimburg dokumentierte sie den gräflichen Anspruch auf
die Nachfolge im zähringischen Breisgau und auf die Breisgaugrafschaft.26 Im Jahr 1290 hatte
Konrad II. die Lichteneck als Wittum an seine erste Gattin Katharina von Lothringen ausgegeben
.27 Denselben Weg dürften Nimburg und Lichteneck bei der Eheschließung des Grafen
mit Anna von Signau genommen haben.

Über die Burgen und ihr Zubehör hinaus sorgte Anna noch weiter für die zukünftige finanzielle
Absicherung ihres Sohnes: Sie setzte ihn als Erben für ihre Einkünfte aus der oberen
Mundat, dem Gebiet um Rufach, die sie pfandweise vom Straßburger Domstift innehatte, ein.28
Alle diese Rechtsakte wurden vor ihrem Onkel Bischof Berthold von Straßburg abgewickelt.
Mit dem Anteil an den Silberbergwerken sowie dem Besitz an den Burgen Lichteneck und
Nimburg nördlich von Freiburg hatte sich Egen eine Position geschaffen, um nach dem Tod
Friedrichs, der bei Amtsantritt bereits mehr als 50 Jahre alt gewesen sein dürfte, die Herrschaft
Freiburg zu übernehmen. Seine Chancen standen nicht schlecht, da Friedrich noch immer über
keinen männlichen Erben verfügte.

Graf Friedrich dürfte sich der Bemühungen seines Stiefbruders bewusst gewesen sein. Noch
wenige Monate vor seinem Tod übertrug er dem Markgrafen Heinrich von Hachberg seinen
Teil der Silberbergwerke, möglicherweise um sie vor dem Zugriff Egens zu sichern.29 Er
wählte den Hachberger nicht ohne Bedacht als Lehensnehmer aus, war Klara doch über ihre
Mutter Anna von Hachberg eine Verwandte des Markgrafen. Offenbar war es auch die Vorstellung
Friedrichs gewesen, dass die Herrschaft an Klara überging. Heinrich von Hachberg
erwies sich dann auch in den folgenden Jahren als Verbündeter Klaras.

Auf die Übernahme des Allodialbesitzes der Freiburger Grafen durch Klara reagierte Egen
mit verstärkten Bemühungen um die Reichslehen. Und tatsächlich versah Kaiser Karl IV. am
10. Dezember 1356 den Straßburger Bischof mit der Vollmacht, Egen die freiburgischen
Reichslehen zu übertragen.30 Dies geschah am 28. Dezember, also einen Tag vor der Huldigung
Klaras als Stadtherrin, nur zwei Tage später ließ sich Egen von Karl IV. auch mit der
Münze, dem Zoll und dem Gericht von Freiburg belehnen. Damit hielt der Graf wichtige Herrschaftsrechte
in seiner Hand, wodurch seiner Nichte die Ausübung der freiburgischen Stadtherrschaft
eigentlich unmöglich gemacht wurde. Zudem erreichte er im März 1357 vor dem
Lehensgericht des Basler Bischofs, dass die Übertragung der Silberbergwerke an Markgraf
Heinrich von Hachberg durch Friedrich als ungültig erklärt wurde. Diese wurden stattdessen

25 Dambacher (wie Anm. 20), hier ZGO 13, 1861, S. 354 f.

26 Butz (wie Anm. 6), S.l 18 ff.

27 Freiburger Urkundenbuch. Bearb. von Friedrich Hefele. Band 2. Freiburg 1951, Nr. 87, S. 98.

28 Tiroler Landesarchiv Innsbruck, Rep. 4, S. 896; Hs. 4090, S. 35, Nr. 601.

29 Dambacher (wie Anm. 20), hier ZGO 19,1866, S. 236 f. Zum Datum vergleiche Riezler (wie Anm. 19), S. 152
Anm. 1.

30 Regesta Imperii. Nach Johann Friedrich Böhmer neu bearbeitet. Band 8: Die Regesten des Kaiserreichs unter
Kaiser Karl IV. 1346-1378. Hg. und ergänzt von Alfons Huber. Innsbruck 1877, Nr. 2538.

42


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0042