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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 43
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0043
Egen zugesprochen.31 Dennoch beharrte Klara von Tübingen weiterhin auf das ihr erblich zustehende
Recht als Stadtherrin zu Freiburg.

Die Erbschaftsfrage vor dem kaiserlichen Hofgericht

Die Weigerung Klaras und der Freiburger Bürger, Graf Egen als Erben Friedrichs von Freiburg
und als Stadtherrn anzuerkennen, ließ diesen vor das kaiserliche Hofgericht ziehen. Dies geschah
vermutlich ebenfalls bereits im März 1357, als sich Egen am Hof des Kaisers in Prag
aufhielt.32 Ende April versandte der Kaiser eine Reihe von Briefen an die Stadt Freiburg, Klara
von Tübingen und Heinrich von Hachberg sowie an den Freiburger Schultheißen Hesse Snew-
lin im Hof, die sich auf die von Egen eingereichte Klage bezogen. Offenbar hatten die Beklagten
bereits eine Ladung vor das Hofgericht durch den kaiserlichen Hofrichter Herzog Premissel
von Teschen erhalten. Karl sprach die Stadt Freiburg sowie Hesse Snewlin von der Vorladung
frei, da die Stadt für ihre Bürger im Besitz eines Privilegs war, dass diese nur vor dem
Stadtschultheißen zu richten seien, wenn der Kläger dort nicht rechtlos gelassen würde.33 Klara
und dem Markgrafen von Hachberg antwortete der Kaiser offenbar auf einen Brief, in dem
diese dem Kaiser von der unrechtmäßigen Klage Egens gegen sie berichtet und ihn gebeten
hatten, sie davon zu befreien.34 Dieser Bitte kam er nach, um sich selbst ausreichend über die
Sache zu informieren. Deswegen sollte die Angelegenheit ruhen, bis er selbst an den Rhein
kommen würde, genügend Informationen erhalten habe oder die Sache zur Entscheidung delegieren
würde.

Somit sah die Angelegenheit Klaras Mitte des Jahres 1357 nicht ungünstig aus. Die Briefe
Karls IV. zeigen zudem deutlich, von wem die Gräfin unterstützt wurde. Neben dem sicheren
Rückhalt innerhalb der Stadt, der durch Hesse Snewlin verstärkt wurde, stand ihr Markgraf
Heinrich zur Seite. Hesse Snewlin im Hof, Schultheiß in Freiburg, gehörte zu denjenigen Freiburger
Patriziern, die sich im 14. Jahrhundert außerhalb der Stadt eine kleine Herrschaft aufbauten
, freilich stand seine Familie in ihrem Güterbesitz hinter den Snewlin von Landeck und
den Snewlin Bernlapp.35 Beim Herrschaftsantritt Klaras im Dezember 1356 erklärte Hesse sich
mit Geben Münzmeister und Rudolf dem Huoter bereit, im Falle des vorzeitigen Todes der
Gräfin die Vormundschaft über noch unmündige Kinder zu übernehmen.36 Auch die Herrschaft
Markgraf Heinrichs war inzwischen eng mit Bürgern der Stadt Freiburg verknüpft. Mitte des
Jahres 1356 hatten er und seine Frau ihre Herrschaft Hachberg dem Freiburger Bürger Johann
dem Malterer, dessen Ehefrau Gisela und deren Pflegern, den Rittern Hesse Snewlin im Hof,
Johann Snewlin und Dietrich von Falkenstein, verpfändet.37 Damit sollten ihre beiden vermählten
Kinder, Markgraf Otto und Elisabeth Malterer, ausgestattet werden. Es war also ein
enges verwandtschaftliches und wirtschaftliches Netz zwischen Klara von Tübingen, Heinrich
von Hachberg und den Familien Malterer und Snewlin im Hof geknüpft worden.

31 Dambacher (wie Anm. 20), hier ZGO 13, 1861, S. 444.

32 Böhmer-Huber (wie Anm. 30), Nr. 6924 f.

33 Schreiber (wie Anm. 9), Nr. 232, S. 452 f.; Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts
bis 1491. Band 7: Die Zeit Karls IV. (1355 April-1359). Bearb. von Friedrich Battenberg. Köln 1994,
Nr. 244, S. 160.

34 Schreiber (wie Anm. 9), Nr. 233, S. 453 f.; weder Klage, noch Ladung und Fürgebot sind erhalten.

35 Hermann Nehlsen: Die Freiburger Familie Snewlin. Rechts- und sozialgeschichtliche Studien zur Entwicklung
des mittelalterlichen Bürgertums (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 9). Freiburg
1967, S. 71.

36 Schreiber (wie Anm. 9), Nr. 230 f., S. 449 ff.

37 Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050-1515. Bearb. von Richard Fester. Band 1. Innsbruck
1892, Nr. h240. Bertram Jenisch/Boris Bigott: Emmendingen. In: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau.
Teil 1: Der nördliche Breisgau. 1. Halbband A-K. Hg. v. Thomas Zotz und Alfons Zettler (Archäologie und
Geschichte 14). Stuttgart 2003, S. 120-133, hier S. 130 f. W. Gerd Kramer: Zur Genealogie der Familie Malterer
. In: Schau-ins-Land 99, 1980, S. 45-56, hier S. 48.

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