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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 69
(PDF, 58 MB)
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Eichstetten (FR), Bruderhäusle auf der Eichelspitze

2001-184

Abb. 10 Eichstetten, Bruderhäusle.
Zwei spätmittelalterliche Maultrommeln aus Eisen (LDA, B. Jenisch)

Die Bewohner des Bruderhäusles fanden neben dem Gebet und den alltäglichen Verrichtungen
auch Zeit für Mußestunden, in denen sie musizierten. Belege dafür sind zwei Maultrommeln
(Abb. 10). Diese einfachen Instrumente, um 1500 als Trumpein bezeichnet, sind seit
dem 12. Jahrhundert meist in ländlichen Adelssitzen am Oberrhein nachzuweisen. Maultrommeln
bestehen aus einem kalt aus Eisendraht geschmiedeten Rahmen und einer darin eingehämmerten
Zunge. Man hält diese in der linken Hand an die leicht geöffneten Zähne. Mit dem
Zeigefinger der rechten Hand zupft man die leicht durchschwingende Zunge. Es erklingen der
Grundton und seine Obertöne, bei einiger Übung ist eine diatonische Melodiebildung möglich.
Bei unseren Stücken erkennen wir noch den eisernen Rahmen, die Zunge ist ausgebrochen,
deren Ansatzstelle ist jedoch noch erkennbar. Im Gegensatz zu den mittelalterlichen Instrumenten
ist der Rahmen moderner Maultrommeln ausschwingender, deren Zunge ist heute aus
Stahl gefertigt.

Die bisher vorgestellten Funde sind keinesfalls spezifisch für eine Einsiedelei und würden
ohne den aus Schriftquellen gewonnenen Kontext die Befundansprache aus archäologischer
Sicht nicht rechtfertigen. Der Fundkomplex wäre in ähnlicher Form auch von jeder spätmittelalterlichen
Burgstelle oder Siedlung zu erwarten gewesen.

Abschließend ist auf ein Fundobjekt hinzuweisen, das in den religiösen Bereich weist. Es
handelt sich um ein aus Bronzeblech geprägtes Pilgerzeichen mit einem Durchmesser von 2,5
cm (Abb. 11). Das Stück ist aufgrund formaler Kriterien in die zweite Hälfte des 14./Anfang
des 15. Jahrhunderts zu datieren. Zwei Durchbohrungen belegen, dass die Medaille auf einen
anderen Gegenstand (Leder, Textil?) appliziert war. Das runde Pilgerzeichen zeigt im Zentrum
einen Bischof im Ornat, der die Rechte zum Segensgestus erhoben hat, in der Linken hält er

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