Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 153
(PDF, 58 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0153
Im Kontext der bislang durchgeführten Recherchen stellt sich angesichts dieser knappen
Notiz die Frage, ob Gillmann hier einmal mehr eine seinem familiären oder sozialen Umfeld
zugehörige Person zu versorgen beabsichtigte oder aber - etwa im Sinne eines gottgefälligen
Werkes der Barmherzigkeit - eine Art Patenschaft übernommen hatte.83 Aber, falls dem so war,
warum findet sich dann nicht bereits im Testament ein expliziter Hinweis auf einen solchen
Akt der Wohltätigkeit? Auch der Umstand, dass im verwandtschaftlichen Umfeld des Pfarrers
gerade keine Person namhaft gemacht werden kann, die den Namen der Pensionärin trägt,
weckt Zweifel an unserem Anfangsverdacht. War Frida Hug also vielleicht lediglich eine Bekannte
des Geistlichen - eventuell sogar eine frühere Haushälterin? -, die auf ihre alten Tage
in den Genuss einer Art Privatrente gekommen war oder gelangen sollte? Es ist als ausgesprochener
Glücksfall zu werten, dass die Gillmannsche Hinterlassenschaftsakte über die bisher
ins Feld geführten amtlichen Dokumente hinaus auch mehrere Briefzeugnisse umfasst, die
mit dem eigentlichen Erbgang des Jahres 1897 nur indirekt in Zusammenhang stehen. Die
Reihe dieser Aktenstücke setzt ein mit einem Schreiben an das Großherzogliche Waisengericht
Freiburg, das am 4. Juni 1897, also nur wenige Tage nach dem Hinscheiden Gillmanns, im
württembergischen Schramberg aufgesetzt wurde und als Verfasser einen Wilhelm Aichele
nennt.84 Der Brief hat folgenden Wortlaut:

Das Ableben deß Hochwürd: Herrn Pfarrer Benedikt Gillmann Scheffelstraße N° 5. führt
mich zum Interesse betr. bevorstehender Theilung seiner Verlassenschaft.

Meine Frau Helene Hug sowie Oliva Frida Hug, zur Zeit im Elisabeth-Institut, Egon-
str. N° 9. dort%5 u. noch minderjährig, sind die Töchtern deß Verstorbenen. Dieselben
werden doch jedenfalls als bevorzugte Erben in die Verlassenschaft einspringen.

Großh. Waisengericht bitte ich um entsprechende Benachrichtigung in dieser Sache,
wofür ich meinen besten Dank hiermit ausspreche.

Wie ein handschriftlicher Vermerk belegt, wurde die soeben zitierte Eingabe an den mit der
Durchführung der Erbschaftsverhandlung betrauten Notar Fuchs weitergeleitet. Eine schriftliche
Antwort auf diesen Brief hat sich zwar bislang nicht ermitteln lassen, doch findet sich in
der Hinterlassenschaftsakte ein zweites Schreiben Wilhelm Aicheies, das vom 12. Juni 1897
datiert und als Adressaten den Grossherzogl. Herr[n] Notar Fuchs nennt. Das Schriftstück hat
folgenden Wortlaut:

Nehme höfl Bezug auf meine Eingabe vom 4. ds Mts die Ihnen unterm 5. do durch das

Großherzogl. Waisengericht dort zugestellt worden ist u. bitte Großherz. Notar mir gefl

Information betr Verlassenschaftsvertheilung zuweisen lassen zu wollen u. zwar:

Ist ein Testament vorhanden?

Wer ist in diesem Testament als Erbe genannt?

In welcher Weise ist für die minderjährige Frida Hug, Schwester meiner Frau gesorgt?
Und welchen Antheil hat Helene Hug (: meine Frau :) aus der Verlassenschaft zu gewärtigen
?

Ferner noch eine Abschrift der Mobiliaraufnahme, Staatspapiere, Uhrenactien von der
Badischen Uhrenfabrik, Furtwangen, 35 fl Loose, sofern solche nicht schon werthlos geworden
sind! -

Für baldmögliche Berücksichtigung meines heutigen Schreibens bringe ich Ihnen besten
Dank entgegen [...].

83 Erinnern wir uns: Auch die testamentarischen Verfügungen umfassten eine Spende in Höhe von Einhundert Mark
zur Looskaufung von Heidenkindern.

84 Der Umschlag des Briefes, auf dem möglicherweise die genaue Adresse Aicheies notiert war, hat sich nicht erhalten
. Immerhin findet sich im Anschluss an die Unterschrift des Schreibers der Hinweis, er wohne (oder arbeite
?) bei den Gebr Junghans (hierzu siehe auch unten, Anm. 86).

85 dort: oberhalb der Zeile nachgetragen.

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