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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 233
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0233
Zur einheitlichen Durchführung dieser Rechtsverordnung errichteten die Länder Prüfungsämter
, deren Mitglieder wiederum der Reichserziehungsminister ernannte.128 Sie unterstanden
hinfort dem ebenfalls neu gegründeten Reichsprüfungsamt in Berlin,129 das in der Folge eine
reichsweite Steuerungskompetenz für die Referendarausbildung beanspruchte. Zum Vorsitzenden
des badischen Prüfungsamtes in Karlsruhe bestellte der Reichserziehungsminister den
Ministerialrat Kraft.130

Am 16. Juli 1937 veröffentlichte das Reichserziehungsministerium weiterhin Richtlinien für
die Ausbildung für das Lehramt an höheren Schulen, die zum 1. Oktober 1937 in Kraft traten
.131 Sie verkürzten das Universitätsstudium nach dem einjährigen Studium an einer Hochschule
für Lehrerbildung auf drei Jahre, erweiterten es aber zugleich auf drei Fächer. Zur einheitlichen
Durchführung errichtete das Ministerium Wissenschaftliche Prüfungsämter an den
Hochschulen, deren Mitglieder wiederum der Reichserziehungsminister ernannte.

Und gleichsam als Nachtrag zu dieser umfangreichen 37er-ReformX32 - wie man sie alsbald
nannte - verkündete das Reichserziehungsministerium am 16. August 1938 umfangreiche
Richtlinien für die pädagogischen Arbeitsgemeinschaften an den Studienseminaren Preußens
,133 die aufgrund eines Rezeptionserlasses auch in Baden sinngemäß anzuwenden waren
.134 Hierbei stellte der Reichserziehungsminister eine Neuordnung der gesamten Ausbildung
der Studienreferendare für den Zeitpunkt in Aussicht, an dem die nach den Richtlinien
von 1937 ausgebildeten Philologen in den Vorbereitungsdienst einrücken.135 Für die Seminarund
Fachleiter hatte diese Reform im Übrigen den angenehmen Nebeneffekt, dass sie ihnen
erstmals spürbare Deputatserlasse für ihre Tätigkeit einräumte.136

Zweifellos konnte die 37er-Reform trotz ihres ungemein detaillierten Gitters aus Einzelvorschriften
den Niveauverlust nicht ausgleichen, zu dem die kürzer gewordene Ausbildungszeit
bei gleichzeitiger Ausweitung der Inhalte führen musste. Noch gravierender wirkte sich ihr autoritärer
Zentralismus aus, der jede lokale oder regionale Eigenart oder Initiative von Grund
auf erstickte. Hinzu kamen Mängel in den Versatzstücken der Reform selber. Zwischen dem
Eingangsstudium an den Hochschulen für Lehrerbildung und der späteren Seminarausbildung
kam beispielsweise keine sinnvolle Verknüpfung zustande, weshalb man das Eingangsstudium
bereits im Jahre 1939 wieder ersatzlos strich.137

Wahrscheinlich ist die angedeutete zentralistische Überregulierung auch einer der Gründe
dafür, dass die Aktenführung des Freiburger Seminars seit seiner Neuerrichtung schematisch
und langweilig wurde. Aus der Fülle stereotyper Vorgänge, die sich zumeist um Prüfungster-

mit gut, 11 mit befriedigend, 7 mit ausreichend. Vgl. Schreiben an das Reichserziehungsministerium vom
23.9.1938. In: GLA 235/39792.

128 Amtsblatt des Reichsministeriums 3,1937, S. 289 f., sowie die Vollzugsordnung des badischen Kultusministeriums
. In: Amtsblatt 1938, S. 66.

129 Vgl. Verfügung vom 6.7.1937. In: Amtsblatt des Reichsministeriums 3, 1937, S. 348 f.

130 Erlass vom 7.6.1938, vgl. auch das Verzeichnis der Prüfer (mit Angabe ihrer Mitgliedschaften in Partei oder deren
Gliederungen) vom 15.2.1938. Beides in: GLA 235/42363.

131 Amtsblatt des Reichsministeriums 3, 1937. S. 363 ff.

132 Die Reform der Lehrerausbildung muss als Einheit gesehen werden mit der gleichzeitig erarbeiteten und im Januar
1938 eingeführten Gesamtreform des höheren Schulwesens. Vgl. die entsprechenden Rechtsverordnungen
in: Nationalsozialismus und Schule. Amtliche Erlasse und Richtlinien 1933-1945. Hg. von Renate Fricke-Fin-
kelnburg. Opladen 1989, S. 102-132.

133 Amtsblatt des Reichsministeriums 4, 1938, S. 406-409.

134 Erlass vom 23.9.1938. In: GLA 235/42363. Es ist nicht ersichtlich, ob und inwieweit diese Richtlinien den Ausbildungsbetrieb
des Freiburger Studienseminars beeinflusst haben.

135 Amtsblatt des Reichsministeriums 4, 1938, S. 406.

136 Seminarleiter sollten hinfort nur noch sechs Stunden wöchentlich unterrichten; Fachleiter pro betreutem Referendar
zwei Wochenstunden Ermäßigung erhalten (allerdings nur bis zu einer Gesamtsumme von zehn Wochenstunden
), vgl. Amtsblatt des Reichsministeriums 4, 1938, S. 348 f.

137 Amtsblatt des Reichsministeriums 5, 1939, S. 578.

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