Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
123.2004
Seite: 14
(PDF, 49 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2004/0014
Die St. Georgener Ortsteile bis ins 12. Jahrhundert

Die Zeit zwischen der Erstnennung Uffhausens im 9. Jahrhundert bis zum erneuten Einsetzen
von Belegen von der Wende zum 12. Jahrhundert kann durch keine Quellen erhellt werden.
Die Vermutung, die St. Galler Güter seien um 930 an das von Herzog Burkard I. von Schwaben
neu gegründete Kloster St. Margareten in Waldkirch gelangt, lässt sich nur teilweise erhärten
. Zwar wird der St. Galler Besitz in Wendlingen, Uffhausen und Hartkirch in späterer
Zeit nicht mehr erwähnt. Eine päpstliche Bestätigung der Waldkircher Güter aus dem Jahr
1178 kennt allerdings nur Klostergüter in Hartkirch (Harthchillea) und Wendlingen (Wendelingen
), nicht jedoch in Uffhausen.31 Demnach kann als sicher gelten, dass zu einem unbekannten
Zeitpunkt zwischen der Erstnennung der Orte und der Papsturkunde aus dem 12. Jahrhundert
Besitz in Wendlingen und Hartkirch an das Waldkircher Margaretenkloster kam.

Was aber war mit Uffhausen? Auch hier ist nach der Erstnennung von 873 in jüngerer Zeit
kein St. Galler Besitz mehr bekannt. Doch das allein ist kein ausreichender Hinweis darauf,
dass auch die Uffhausener Güter des Steinachklosters an das Kloster Waldkirch gelangt waren
. St. Gallen scheint den dortigen Besitz zu einem unbekannten Zeitpunkt verloren zu haben
; wer der Abtei darin jedoch nachfolgte, muss zunächst offen bleiben. Zumindest auf längere
Sicht kam auch Uffhausen an das Kloster Waldkirch, da im Jahr 1384 der Vogt des Klosters
, Ulrich von Schwarzenberg, die Vogtei über die Dörfer Wendlingen und Uffhausen an den
Freiburger Schultheißen Hanman Snewlin verkaufte.32 Dies schließt jedoch nicht aus, dass der
Besitz Uffhausens zwischenzeitlich in anderen Händen war und erst später als Wendlingen und
Hartkirch vom Waldkircher Kloster erworben wurde.

Ein Blick auf die frühen Herrschaftsstrukturen in den St. Georgener Teilorten lässt diesbezüglich
zumindest einen Erklärungsansatz zu. Weder in Wendlingen noch in Hartkirch kam es
während des Hochmittelalters zur Ausbildung von adeligem oder ministerialem Ortsadel.33
Stattdessen dürfte die Ortsherrschaft entweder direkt von den Vögten des Waldkircher Klosters
, den Herren von Schwarzenberg, oder indirekt, durch von den Schwarzenbergern bestellte
Untervögte, ausgeübt worden sein.34

In Uffhausen dagegen muss während des 12. Jahrhunderts damit gerechnet werden, dass
sich die Ortsherrschaft in den Händen der genannten Herren von Uffhausen befand. Zumindest
bei der Schenkung des Adelbert an St. Peter ist sein Besitz am Ort eindeutig belegt. Es ist
davon auszugehen, dass auch Luzilin und später Werner von Uffhausen hier begütert waren
und der Ort Mittelpunkt ihrer Herrschaft war. Angesichts ihrer gehobenen sozialen und politi-

31 Druck bei: Trudpert Neugart: Episcopatus Constantiensis alemannicus sub metropoli Moguntina cum Vindo-
nissensi: cui successit, in Burgundia transiurana provinciae Vesontinae olim fundato, chronologice et diploma-
tice illustratus. Bd. 2/1. Freiburg 1862, S. 583 ff. und bei Lorenz Werkmann: Beiträge zur Geschichte des
Frauenstifts Waldkirch. In: Freiburger Diözesan-Archiv 3, 1868, S. 130 f.; vgl. Thomas Zotz: Der Breisgau und
das alemannische Herzogtum. Zur Verfassungs- und Besitzgeschichte im 10. und beginnenden 11. Jahrhundert
(Vorträge und Forschungen Sonderbd. 15). Sigmaringen 1974, S. 83, der formuliert „St. Georgen mit Wendlingen
" haben zu den Waldkircher Gütern gehört und somit Hartkirch bereits als pars pro toto für ganz St. Georgen
sieht; vgl. Heinrich Büttner: Waldkirch und Glottertal. Zur politischen Erfassung des Raumes zwischen
Kaiserstuhl und Kandel im Mittelalter. In: Schau-ins-Land 91, 1973, S. 11; Schlatterer (wie Anm. 4), S. 61,
geht „mit Sicherheit" davon aus, dass Wendlingen und Uffhausen zu Waldkirch gehörten und folgt dabei vermutlich
dem Wochenblatt für St. Georgen Nr. 5 (3. Mai 1930); vgl. Stärk (wie Anm. 4), S. 17.

32 Krieger (wie Anm. 14), Sp. 1420: ich Ulrich herre ze Swarczenberg einfriger herre han verkoffet her Hanman
Snewelin dem eitern, herre Cunrat Snewlins sun, und allen sinen erben die lüte und vogtyg und lehenschaft, so
er von mir ze lehen gehebt het, der dSrffer ze Wendlingen und ze Ufliusen mit allem geriht und rechten; vgl.
Notheisen (wie Anm. 2), S. 1074.

33 Zu Wendlingen verzeichnet Krieger (wie Anm. 14), Sp. 1420, zum Jahr 1296 lediglich eine Basler Klosterfrau
mit Zubenennung nach dem Ort. Aus Hartkirch kennt er lediglich zwei Günterstäler Nonnen und aus dem ausgehenden
13. Jahrhundert zwei Neuenburger Bürger dieses Namens, vgl. Krieger (wie Anm. 3), Sp. 748. Es
scheint sich dabei eher um Herkunftsbezeichnungen zu handeln als um adlige Zubenennungen.

34 Die relativ große Entfernung zum eigentlichen Machtbereich der Schwarzenberger im Elztal legt letzteres nahe.
Vgl. allgemein Boris Bigott: Waldkirch. In: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau (wie Anm. 23).

14


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2004/0014