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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
123.2004
Seite: 69
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2004/0069
Dieses Flugblatt hatte einen doppelten Zweck: Einerseits war es zur Information der betroffenen
Bevölkerung bestimmt, andererseits hatte es durch die positive Konnotation der eigenen
Zielsetzung und der gleichzeitigen Disqualifikation des Gegenspielers mittels Polemik
eine propagandistische Funktion und diente der politischen Sinnstiftung sowie der Meinungsund
Wahrnehmungslenkung des Lesers.49

Flugschriften wurden auch als Aufrufe zur Teilnahme an Freischarenzügen eingesetzt. So
wandte sich ein Aufruf Friedrich Heckers und Gustav Struves an alle waffenfähigen Männer
mit der Aufforderung, sich am 14. April 1848 in Donaueschingen mit Waffen, Munition und
Proviant zu treffen, da Worte allein die Freiheit und das Recht nicht mehr erobern könnten.50

Dieser Aufruf veranlasste am 14. April die großherzogliche Regierung des Oberrheinkreises
zu einer Bekanntmachung, in welcher sie das Einrücken von württembergischen und bayrischen
Truppen in den Seekreis und die Verlegung der Großherzoglichen Truppen zum besseren
Schutz der Grenze als Reaktion auf den Aufruf zur Bewaffnung durch Hecker und Struve
und auf die Nachricht von der Bedrohung durch Freischaren aus Frankreich ankündigte. Zudem
wies die Regierung die Staats- und Gemeindebehörden darauf hin, dass sie für den Fall,
daß ein Einfall versucht werde, verpflichtet seien, durch alle ihnen zu Gebot stehenden Mittel,
insbesondere durch Aufforderung der Bürgerwehren die kräftigste Gegenwehr zu leisten, und
das Militär, wo sich solches findet, zu unterstützen.51

Die Reaktion der Regierung erfolgte schnell, denn der Aufruf von Hecker und Struve erschien
erst zwei Tage zuvor am 12. April 1848. Dabei stellten die Behörden einen direkten Bezug
zum Aufruf der Freischärler her, indem sie daraus Textpassagen zitierten.

3.2. Flugschriften im Zusammenhang mit Vereinen

Die Funktion der Flugschriften für die Vereine ist sowohl nach innen wie nach außen gerichtet
. Einerseits dienten Flugschriften zur internen Kommunikation innerhalb der einzelnen Vereinssektionen
und zur Besprechung von internen Vereinsangelegenheiten. So hieß es in der ersten
Ausgabe der Flugblätter der Volks vereine in Baden über den Sinn und Zweck dieses Mediums
und dessen Unterscheidung zur Zeitung:

Der Form der Erscheinung nach bilden sie keine Zeitung, da sie nicht regelmäßig in bestimmten Zeitabschnitten
, sondern je nach Bedürfnisse erscheinen; indessen soll der Zusammenhang derselben und des
in denselben gegebenen Stoffes durch den gleichen Titel und die fortlaufenden Nummern der Reihenfolge
angedeutet werden; zugleich mag diese Einrichtung die Sammlung der „Flugblätter" erleichtern.

Was den Inhalt der „Flugblätter" betrifft, so bilden dieselben einerseits das offizielle Organ des Landesausschusses
, andererseits dienen sie als geeignetes Mittel zur Besprechung aller Vereinsangelegenheiten
, betreffen diese nun zunächst die Organisation oder den Zweck, welcher durch dieselbe erreicht
werden soll. In letzterer Beziehung wird es namentlich die Aufgabe der „ Flugblätter" sein, nicht bloß die
Formen des Staates und seine Einrichtungen, sondern auch und namentlich die materiellen Bedürfnisse
und Rechte des gesamten Volkes und seiner einzelnen Theile in allgemeiner verständlicher Weise zu besprechen
.52

Gewisse Flugschriften dienten also der politisch-ideologischen Diskussion und Meinungsbildung
innerhalb der Vereine. Dadurch, dass vereinsinterne Autoren Beiträge schrieben, wirkten
sie organisationsbildend und forcierten die politische Meinungsbildung innerhalb des Vereins
. So konnten die Vereine nach außen eine einheitliche Linie vertreten.

49 Vgl. Ute Daniel/Wolfram Siemann: Historische Dimensionen der Propaganda. In: Propaganda. Meinungskampf
, Verführung und politische Sinnstiftung 1789-1989. Hg. von Ute Daniel und Wolfram Siemann. Frankfurt
am Main 1994, S. 12.

so StadtAF, Dvd 7680 RARA, Teil 1, Blatt 56.

51 Ebd., Blatt 71.

52 Ebd., Blatt 218.

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