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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
123.2004
Seite: 72
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2004/0072
Hintergrund dieses Flugblatts war ein erbitterter Propagandakrieg mit publizistischen Mitteln
wie Zeitungen und Flugschriften, der zwischen den Anhängern einer parlamentarisch kontrollierten
Monarchie und den Anhängern einer Republik tobte. Aus diesem Grund diente dieses
Flugblatt neben der Richtigstellung der von den Volksvereinen gemachten Vorwürfen auch
der Propaganda und der Disqualifizierung des Gegners. So hieß es in derselben Flugschrift in
einem polemischen Tonfall:

Aber die armen Volksvereine! Ein Hecker, ein Struve, Ministerial-Werkzeuge und ein Heimen und
Brentano ihre Denunciaten! Und Brentano selbst? Er der im Januar das ganze Land nach französischem
Muster zu organisieren anfing und auf den alle Republikaner ihre Augen richten, er sagt in der Kammersitzung
vom 10. Februar: er wolle keine Republik, er sey mit der constitutionell-monarchischen Regierung
ganz zufrieden! O arme Republik, wie geht man mit Dir um? Du bist verrathen und verkauft! Was
für die allgemeine Casse und die Besteuerung der Mitglieder der Volksvereine, wenn es keine Republik
geben soll? Oder soll's bloß Geld geben für die, welche nicht arbeiten wollen, und welche man mit der
Beisteuer, die der sich „kümmerlich ernährende Arbeiter" für die Republik spendet, besoldet für die kleinen
und „kleinsten Dienste", die sie leisten und nicht leisten.60

Dieser Textausschnitt bezog sich auf die Widersprüchlichkeit Brentanos, der im Januar das
Land in eine Republik verwandeln wollte und im Februar erklärte, dass er mit einer konstitutionellen
Verfassung leben könnte. Damit wurde in ironischem Tonfall die fehlende politische Zielsetzung
der Führung der Volksvereine thematisiert. Zudem wurde den Führern der Volksvereine
unterstellt, dass sie ihre Basis und insbesondere die Arbeiterschaft schlecht vertreten würden.

Die Argumentation, dass die Volksvereine ihre politische Arbeit mangelhaft machen würden
, wurde von deren Gegnern in Flugschriften mehrfach aufgegriffen. So meldete sich in einem
Flugblatt eine Stimme aus dem Volk an das Volk61 und hinterfragte in naiven Tonfall den
Aufruf des Provisorischen-Landesausschusses62 der Volksvereine vom 8. Januar 1849 zur
Spende und Gründung von Volksvereinen.

3.3. Amtliche Flugblätter

Im Laufe der beiden Revolutionsjahre gab es immer wieder Flugblätter und Flugschriften, welche
von den Behörden herausgegeben wurden. Sie dienten der Information der Bevölkerung
über die unterschiedlichsten Verordnungen und Erlasse der Behörden und wurden oftmals als
Plakate angeschlagen.63 Behördliche Verordnungen tauchten besonders in Krisensituationen
auf und dienten dazu, Recht und Ordnung wiederherzustellen. So war es nicht verwunderlich,
dass es nach der Niederschlagung der Revolution durch die preußischen Truppen im Sommer
1849 besonders viele Verordnungen und Bekanntmachungen von Seiten der Behörden gab.
Beispielsweise wurde das Verbot des Tragens der schwarzen sogenannten Freischaaren-
(Hecker)Hüte erneuert und mit einer dreiwöchigen Gefängnisstrafe belegt. Auch Kleidungsstücke
und Abzeichen, die offenkundig regierungsfeindliche Bestrebungen und Gesinnungen
bekunden sollen, wie rothe Federn, Bänder, Quasten, Schleifen und dergleichen waren nicht
erlaubt.64 Weitere repressive Maßnahmen, die über Baden verhängt und per Flugblatt bekannt
gemacht wurden, waren die Verbote der Versammlungsfreiheit, der Theilnahme an politischen
Vereinen und der Verbreitung von Flugschriften ohne polizeiliche Ermächtigung.65

60 Ebd.

61 Vgl. ebd., Blatt 170.

« Vgl. ebd., Blätter 165 und 166.

63 Für diese Form des Vertriebs spricht, dass Flugblätter der Behörden oftmals einseitig bedruckt waren. Zudem
hieß es in einer Verordnung: Wer angeheftete öffentliche Bekanntmachungen, Warnungen etc. abreißt, hat eine
vierwöchentliche bis dreimonatliche Arbeitshausstrafe und nach Umständen die Erklärung zum Kriegsgefangenen
auf die Dauer des Kriegszustandes zu gewärtigenm, vgl. ebd., Blatt 430.

64 Vgl. ebd., Blatt 431.

65 Vgl. ebd., Blatt 348.

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