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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
123.2004
Seite: 73
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Neben den beiden oben erwähnten Bekanntmachungen gab es unter anderem noch Verordnungen
bezüglich der Entwaffnung der Bevölkerung, der Einquartierung von Truppen, des Verbots
von politischen Diskussionen in den Gaststätten und der Einhaltung der Polizeistunde, da
ansonsten die betreffenden Gaststätten mit einer Schließung zu rechnen hätten.66

Außerdem dienten die Flugschriften den Behörden dazu, Urteile über die verurteilten Revolutionäre67
und Gefangenenlisten68 zu publizieren. Diese Flugblätter wurden wegen ihres
allgemeinen Charakters mit großer Wahrscheinlichkeit als Plakate an die Wand geheftet.

Die Behörden veröffentlichten auch Flugschriften, wenn außergewöhnliche Ereignisse geschahen
. So ließ der Gemeinderat der Stadt Freiburg am 3. März 1848 wegen der Ereignisse
in Frankreich ein Flugblatt drucken, welches die Schaffung einer Bürgerwache ankündigte, ob-
schon wir [die Stadt] in die hiesige Bürgerschaft von jeher auszeichnende Ordnungsliebe alles
Vertrauen setzen, und der vollen Ueberzeugung sind, daß sie auch ohne dies Alles aufbieten
würde, um stets Ordnung und Ruhe in unserer Stadt zu handhaben.69 Dieses Flugblatt hatte
die Funktion einer Bekanntmachung und diente dazu, die Bevölkerung über die Maßnahmen,
welche die Behörden getroffen hatten, zu informieren. Zusätzlich rief es die Bürger auf, sich
an den Bürgerwehren zu beteiligen.

Rein informativen Charakter hatte ein Flugblatt, welches am 23. März 1848 von der
Großherzoglichen Regierung des Oberrheinkreises verfasst worden war (Abbildung 2).70 Es
widerlegte die Gerüchte, dass bewaffnete Truppen den Rhein überschritten hätten und informierte
die Bevölkerung über die getroffenen Maßnahmen zur Abwehr solcher Truppen.

In Zeiten politischer Instabilität dienten Flugblätter den Behörden auch dazu, die Bevölkerung
zu Ruhe und Ordnung aufzurufen, vor den illegalen Machenschaften der politischen Gegner
zu warnen und an die Einhaltung der Gesetze zu erinnern.71 Hintergrund für ein solches Flugblatt
waren Befürchtungen, dass es aufgrund der Eigendynamik der Offenburger Versammlung
und der Soldatenaufstände zu Ausschreitungen und zu einem Umsturz kommen könnte.

Flugblätter in amtlicher Funktion wurden auch von der provisorischen Regierung des Landesausschusses
eingesetzt, nachdem diese nach der Flucht des Großherzogs und der Minister
die Regierungsverantwortung übernommen hatte. Diese Flugblätter knüpften in ihrer unterschwellig
pathetischen Sprache an diejenigen Flugschriften an, die der Landesausschuss der
Volksvereine vor seiner Regierungsübernahme herausgegeben hatte. In ihrer Funktion waren
sie jedoch amtlich und dienten der Information der Bevölkerung. So informierte am 17. Mai
ein Flugblatt über die politischen Ereignisse der letzen Tage:

An das deutsche Volk! Die Revolution braust hin über die Völker Europas ...In Offenburg hat das Volk
von Baden ausgesprochen, was es von seiner Regierung verlangt. Die Regierung, welche seine gerechten
Forderungen mit Hohn zurückwies, fiel, und alle Stände schaarten sich um den Landesausschuss. Die
durch das Verhalten der Minister und ihrer Diener gefährdete Ordnung wurde durch das kräftige Zusammenwirken
des Volkes und der Männer seines Vertrauens mit verhältnismäßig sehr geringen Opfern
rasch wider hergestellt...

Bereits hat der Landesausschuss eine Reihe von Beschlüssen gefasst, durch welche sämtliche in der

66 Vgl. ebd., Blätter 342, 429, 447 und 451.

67 Vgl. etwa die Bekanntmachung der Verurteilung des ehemaligen Apothekers Heinrich Saul, geboren in Homburg
, wohnhaft in Tiengen, der aufgrund seiner aufrührerischen Reden und Taten in seiner Funktion als Stifter
und Vorsitzender eines Volksvereins sowie seinem Engagement für die Ausführung der Beschlüsse der provisorischen
Regierung zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, ebd., Blatt 426, oder die Bekanntmachung der Erschießung
des ehemaligen großherzoglich badischen Soldaten Gebhard Kromer aus Bombach, welcher aufgrund
Treuebruchs, Anstiftung und Teilnahme an dem hochverrätherischen Aufruhr im Mai 1849 von einem Kriegsgericht
zum Tode verurteilt worden war, ebd., Blätter 426 und 410.

<* Ebd., Blätter 353-397.
69 Ebd., Blatt 6.
™ Vgl. ebd., Blatt 30.
7i Ebd., Blatt 241.

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