Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
123.2004
Seite: 77
(PDF, 49 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2004/0077
geistreichsten, berühmtesten Schriftsteller Deutschlands, einer der ältesten konsequentesten Volksfreunde
und Volksvertreter, der Freund des verewigten v. Rotteck, würde seine Wahl vor Allem dem Wahlmänner-
Kollegium zur Ehre gereichend

Die Ablehnung von Karl Mez als Pietisten kam nicht von ungefähr. Sie ist auf zweierlei
Gründe zurückzuführen. Einerseits hatte der Pietismus den Ruf, in weltlichen Fragen ultrakonservativ
ausgerichtet zu sein und den Fortschritt zu verhindern, andererseits war der Liberale
Mez wegen seiner religiösen Haltung kein unkritischer Parteigänger der Demokraten,
wenngleich er bei Abstimmungen wichtiger Fragen in der Zweiten Kammer zumeist mit den
Demokraten votierte und nur bei religiösen Fragen ausschwenkte.84

Auch die Behörden publizierten anlässlich der Wahlen Flugblätter. Dabei handelte es sich
um informative Flugblätter, welche das Bürgermeisteramt von Freiburg herausgab und welche
die Wahlberechtigten über den Verlauf der Wahlen der Wahlmänner und über die Einteilung
der Wahldistrikte informieren sollten.85

Das Wahlsystem mit der indirekten Wahl der Volksvertreter traf nicht überall auf Zustimmung
. In einer Flugschrift wandte sich ein Gegner dieses Wahlsystems mit einem Plädoyer an
die Wähler, welches sich für die Direktwahl und gegen den Einsatz von Wahlmännern aussprach
, denn es ist gar nicht schwer, die unmittelbare Wahl durch das Volk vornehmen zu lassen
, und alles, was man für das Gegentheil aufstellt, beruht nur auf falschen und nichtssagenden
Behauptungen.^6 Dieses Flugblatt spiegelte das Unbehagen vieler Personen über das badische
Wahlrecht und dessen Beschränkungen wider und ist in die große Anzahl der
Protestschriften einzuordnen, welche in jenen Tagen in der Presse erschienen, aber auch dem
Fünfziger Ausschuss in Frankfurt am Main zugesandt wurden.87

3.5. Flugschriften im Zusammenhang mit militärischen Institutionen
3.5.1. Flugschriften im Zusammenhang mit dem Militär

Das Militär bildete vor dem Ausbau des Polizeiapparates die wichtigste innenpolitische Exekutivgewalt
. Jeder Monarch verfügte über eine Armee, die auf Anforderungen der Zivilbehörden
politische und soziale Aufstände unterdrücken musste.

Neben diesem einzelstaatlichen Militär, das zumeist bei lokalen Unruhen eingesetzt wurde,
gab es Bundestruppen, die sich aus verschiedenen einzelstaatlichen Truppen zusammensetzten
. So bildete Baden zusammen mit Württemberg und Hessen-Darmstadt das VIII. Armeekorps
. Dieses war es auch, welches gegen die revolutionären Aufstände von Friedrich Hecker
und Gustav Struve mobilisiert wurde.

83 StadtAF, Dvd 7680 RARA, Teil 1, Blatt 109.

84 So stimmte Mez im Februar 1848 als einziger Abgeordneter gegen die Abschaffung der Todesstrafe mit folgender
Begründung: Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut sollte auch durch Menschen vergossen werden. Das
ist der einzige Grund, warum ich gegen die Motion stimme. Die Bibel ist meine Richtschnur in diesem Falle, so
wie in allen Fällen meines Lebens, Johannes Kober: Karl Mez. Ein Vorkämpfer für christlichen Sozialismus.
Lebensbild nach den besten Quellen dargestellt, Basel 1892, S. 21, zitiert nach Rödling/Siebold (wie Anm. 2),
S. 100. Diese Einstellung wurde scharf kritisiert, und der Redakteur der „Oberrheinischen Zeitung" schrieb in
einem Kommentar: Die Erklärung des Abg. Mez gegen Aufhebung der Todesstrafe, weil sie in der Bibel angeordnet
sei, gibt einen neuen Beweis, wie wenig die Männer einer starren Orthodoxie eines wahren Liberalismus
auch nur fähig sind. Zwar hat Mez immer zu den Liberalen in der Kammer gezählt, aber was ist das für ein Liberalismus
, der grundsätzlich über den Standpunkt der mosaischen Gesetzgebung hinauszugehen für Unrecht,
oder gar für gottlos hält! ... Mich wundert, daß der Abg. Mez bei Berathung des neuen Strafgesetzes nicht auf
die Steinigung, als echt-biblische Todesstrafe angetragen hat, Oberrheinische Zeitung vom 24. 2. 1848, zitiert
nach Rödling/Siebold (wie Anm. 2), S. 100.

85 StadtAF, Dvd 7680 RARA, Teil 1, Blätter 46 und 57.
Ebd., Blatt 60.

87 Obermann (wie Anm. 79), S. 209.

77


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2004/0077