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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
123.2004
Seite: 147
(PDF, 49 MB)
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lang für den Freiburger Sondergerichtsbezirk waren die in Freiburg (Goethestraße 33) sowie
in Offenburg (Weingartenstraße 6) eingerichteten Gestapo-Außenstellen. Hinzu kamen noch
die Grenzpolizei-Kommissariate (Greko), die zwar ebenfalls Gestapo-Dienstellen waren, aber
ausdrücklich die Bezeichnung Grenzpolizei-Kommissariate47 beibehalten sollten. Solche
Kommissariate bestanden in Konstanz (Mainaustraße 29), in Lörrach (Adolf-Hitler-Straße
120), in Singen am Hohentwiel (Robert-Wagner-Straße 60) und in Waldshut (BahnhofStraße
21). Ergänzt wurden die Grenzpolizei-Kommissariate durch die zugehörigen Grenzpolizeiposten
, womit eine lückenlose Überwachung des gesamten Grenzgebietes durch die Geheime
Staatspolizei gewährleistet werden sollte.

Die Gestapo war weisungsberechtigt gegenüber anderen Polizeibehörden wie etwa der
Kreis- und Ortspolizei. Zugleich war sie auf deren Zuarbeit angewiesen, weil sie nicht überall
und flächendeckend vertreten war. Nichtsdestotrotz wachte die Gestapo geradezu eifersüchtig
auf ihr Ermittlungsmonopol, da sie keinesfalls gewillt war, die Kontrolle über politische Verfahren
aus der Hand zu geben. Dies galt auch gegenüber Partei-Dienststellen und lässt sich beispielhaft
an einem Vorfall in der Schwarzwaldgemeinde Feldberg aufzeigen. Dort wurde der
Maurer Karl S. beschuldigt, den britischen Nachrichtendienst abgehört und dessen Meldungen
verbreitet zu haben. Im Schlussbericht des bearbeitenden Gestapo-Beamten heißt es:48

S. soll am 13.5.41 etwa 4 Stunden früher als wie es der deutsche Rundfunk gebracht hat,
verbreitet haben, daß Hess mit einem deutschen Flugzeug nach England geflogen sei, und
daß er mit einem Fallschirm abgesprungen ist und sich dabei verletzt habe. Er, S., gibt
zu, zu der Zeugin R. gesagt zu haben, daß Hess drüben sein soll in England. S. will diese
Nachricht von einigen Frauen des Dorfes gehört haben ...

Brisant an diesem Vorfall war nicht nur der genannte Sachverhalt, sondern auch die politische
Vergangenheit des Beschuldigten:

Von November 1930 bis zur nationalen Erhebung war S. nach eigenen Angaben Mitglied
der KPD in Feldberg. Von Januar 1933 bis März 1933 war S. Ortsgruppenleiter der KPD
in Feldberg.

Allerdings hätte S., nach Angabe des Bürgermeisters, jedoch bei der nationalen Erhebung
im Jahre 1933 einen Eid abgelegt, sich nicht weiterhin mit Politik zu befassen. Nach Ansicht
des Bürgermeisters sei S. persönlich gegen jedermann gefällig und politisch ungefährlich,
außerdem habe S. schon viele Bauarbeiten in dem NSV-Kindergarten in Feldberg unentgeld-
lich [sie!] ausgeführt. Aus den genannten Gründen war schließlich der Bürgermeister von der
Kreisleitung mit einer „Voruntersuchung" beauftragt worden, wie der ermittelnde Gestapo-Beamte
beklagte:

Bürgermeister Eglin habe sämtliche Personen auf das Rathaus in Feldberg vorgeladen
und sie dort zur Sache vernommen. ... Durch die Beauftragung des Bürgermeisters Eglin
von Feldberg, , Voruntersuchung' durchzuführen, dürfte der Name des Anzeigers genannt
worden sein. Diese Tatsache hat nicht nur meine Ermittlungen erschwert, sie führte auch
zu einem negativen Ergebnis. Der Angeschuldigte war bis ins kleinste über den Vorgang
unterrichtet und konnte deshalb nicht überführt werden.

Der Schlussbericht endete mit einer unverhohlenen Drohung an den Beschuldigten:

Auf Grund dessen, daß S. nicht überführt werden konnte, einen ausländischen Sender

einer regionalen Verfolgungsbehörde im Dritten Reich (Karlsruher Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus
6). Konstanz 2001.

47 Grenzpolizei als SS-Formation, Erlass vom 20.7.1937, Stapa, i. Vertr. gez. Dr. Best; BArch, R 58/2354, Bl. 52.

48 Vgl. nachfolgend die Schlussberichte vom 5./6.6.1942; StAF, V 200/1.

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