http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2004/0148
gehört zu haben, wurde ihm eine staatspolizeiliche Warnung erteilt und ihm eröffnet, daß
er im Wiederholungsfalle mit den schärfsten staatspolizeilichen Maßnahmen zu rechnen
habe.
In einer weiteren Bemerkung schwingt nicht nur die persönliche Enttäuschung eines Gestapo
-Beamten mit, einen vermeintlichen „Rundfunkverbrecher" und noch dazu ehemaligen
Kommunisten nicht dingfest machen zu können, sondern auch die Verärgerung darüber, dass
/ Donaueachingen t j,en 24.6.
RtferoelajoittttBonaucfdiingen
(Truppenteil) vßPßlftt ' <ßmd]t
A
1941,
Nr". 49/41 Reh.
Än
Gericht 4er Division Nr.165
bei Dtotfton XI;. J(65
£ir. «ega Ngen
Ulm (Donau)
Zweitschrift ist der
,Wehrkreisverwaltung V
Stuttgart'
• vorgelegt.
Überbett Angestellten
» "
...................,..........Fritz Bi
beim Reservelazarett Donaueschingen
wegen Abhörens fremder Bender
- 4 Anlagen
BflMMta%erzählte am 13.5.41 gegen
8*oo Uhr dem Oberzahlmeister
1 Rudolf Heß sei mit dem Fallschirm bei
Glasgow abgesprungen und befände sich
in einem Krankenhaus in Glasgow.
Zu diesem Zeitpunkte waren Einzelheiten
über den Aufenthalt von Keß durch den
deutschen Rundfunk noch nicht gesendet wor
• Demnach muß B. einen fremden Sender abgehört
haben.
Abb. 1 Tatbericht über das Abhören eines ausländischen Senders im Zusammenhang mit der Flucht von Führerstellvertreter
Rudolf Heß nach Großbritannien (StAF, A47/1-109)
148
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2004/0148